reiseversicherung.jpgWenn man für seinen Urlaub ins Ausland verreisen will, sollte man sich vorher durch spezielle Reiseversicherungen absichern. Hierfür bekommt man zum Beispiel von den Reisebüros zahlreiche Angebote. Meistens werden hier mehrere Versicherungen in einem Paket zusammengefasst und sollen umfassenden Schutz für alle Eventualitäten im Urlaub bieten.Es machen aber nicht alle diese Versicherungen Sinn, und auf andere wird wieder zu wenig Wert gelegt.

Am wichtigsten ist auf jeden Fall die Auslandskrankenversicherung. Schließlich ist die Gesundheit das höchste Gut, und ein Notfall unter Palmen kann im Ausland schnell sehr kostspielig werden. Häufig wird das vor Antritt der Reise zu wenig bedacht. So kann zum Beispiel ein Krankenrücktransport mit dem Flugzeug bis zu 100.000€ teuer werden. Auch die stationäre Aufnahme in ein ausländisches Krankenhaus kann bereits an einem Tag hundertmal so viel kosten wie eine Auslandskrankenpolice für die gesamte Familie und ein ganzes Jahr.

Auch die Reiserücktrittversicherung ist durchaus empfehlenswert. Ohne diese Versicherung müssen bei kurzfristigem Rücktritt - aus welchen Gründen auch immer er erfolgt – bis zu 80% der gezahlten Reisekosten als Stornogebühren dem Veranstalter überlassen werden. Verreist man mit dem eigenen Auto, bietet sich noch der Abschluss eines Autoschutzbriefes an, der gegen Aufpreis die Kfz-Versicherung ergänzen kann. Nicht viel Sinn machen dagegen Unfall- und Haftpflichtversicherungen, die lediglich für den Urlaub abgeschlossen werden. Beide Varianten sollten sowieso zur grundsätzlichen Versicherungsausstattung gehören, dann sind sie auch für den Urlaub gültig.

Auch die Reisegepäckversicherung kostet eher, als dass sie nutzt. Denn nur, wer sein Gepäck keine Sekunde aus den Augen lässt, wird im Falle eines Diebstahls nicht der groben Fahrlässigkeit bezichtigt und erhält von der Versicherung Geld. Zusammengefasst kann man also sagen, dass man mit einer Auslandskrankenpolice, einer Reiserücktrittversicherung und gegebenenfalls einem Autoschutzbrief ausreichend versichert seinen Urlaub genießen kann.


hausratversicherung.jpgZwar besitzen ca. 75 % aller deutschen Haushalte eine Hausratsversicherung, doch nur jeder Zehnte hat auch wirklich einen für ihn maßgeschneiderten Vertrag. Häufigstes Manko ist, dass die Versicherung zu lange nicht „gewartet“ wurde, das heißt, dass sich in der Zwischenzeit der Wert des Inventars deutlich gesteigert hat und die Höhe der Versicherungssumme übersteigt.

Dies geht relativ schnell: das Studium ist abgeschlossen, die erste Anstellung gefunden, und schon wird aus der Studentenbude eine schön eingerichtete Zwei-Raum-Wohnung. Die Wohnfläche ist entsprechend größer, und auch der Wert des Mobiliars steigt. Diese sogenannte Unterversicherung kann imSchadensfall richtig teuer werden, denn wenn sich die Versicherungssumme auf 50.000 € beläuft, der Hausrat aber 100.000 € wert ist, werden trotzdem nur 50.000 € ausgezahlt.

Auch wenn nur einzelne Gegenstände beschädigt oder gestohlen werden, erstatten die Versicherer nur anteilig entsprechend der Höhe der Unterversicherung. Ab einem gewissen Wert der Einrichtung, zum Beispiel durch wertvolle Möbel, Fernseher usw., empfehlen die Versicherungen daher, ungefähr alle zwei bis drei Jahre den eigenen Hausrat mit einer Inventarliste zu bewerten. Dabei ist vor allem zu beachten, dass im Falle eines Falles nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert der Gegenstände oder des Inventars gilt.

Vor allem bei hochwertigen Möbeln, Elektrogeräten aber auch Schuhen und Bekleidung sollte dies nicht zu niedrig angesetzt werden. Von besonders wertvollen Gegenständen sollten darüber hinaus Fotos gemacht werden und bei der Versicherung gemeinsam mit der Inventarliste hinterlegt werden. So ist im Schadensfall schnell zu beweisen, dass Art Deco & Co sich wirklich im persönlichen Besitz befunden haben.

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Zusatzzahlungen.jpgIn den Zeitungen ist derzeit mal wieder von Beitragserhöhungen und Zusatzzahlungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zu lesen. Sowohl Politiker als auch Gesundheitsexperten sind sich darüber einig, dass dieses Jahr einiges an Kosten auf Versicherte zukommt, und dass es nächstes Jahr noch schlimmer werden könnte.

Womit die Erhöhungen gerechtfertigt sind, ist dabei nicht immer klar, viele Experten zweifeln gar an ihrer Notwendigkeit. Die Kunden fühlen sich dabei verständlicherweise an der Nase herumgeführt. Immer mehr gesetzlich Versicherte denken daher über einen Wechsel in die Privaten Krankenkassen nach. Früher als Privileg für Reiche verrufen, haben sich durch die vielen Erhöhungen die Beiträge bis heute immer mehr angeglichen. Je nach Tarif kann man mit einer privaten Versicherung sogar günstiger davonkommen. Nicht zu vergessen sind schließlich auch die Leistungen, die bei den Privaten naturgemäß üppiger ausfallen. Sei es Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt oder das Recht auf ein Einzelzimmer: Privatpatienten genießen viele Privilegien.

Auch zeigen sich die Privaten Kassen meistens kulanter, was die Übernahme von Kosten angeht, als die Gesetzlichen. So spart man sich den Stress und den bürokratischen Aufwand. Der Wechsel ist allerdings nicht für jeden möglich: Immer noch gibt es strikte Vorgaben, wer sich private versichern lassen darf und wer nicht. Für Studenten, Beamte und andere bestimmte Berufsgruppen ist dies unproblematisch, bei einfachen Angestellten ist allerdings ein jährliches Einkommen von 45.000 Euro vorgeschrieben.

Viele Kunden klagen über diesen Eingriff in ihre Wahlfreiheit. Wenn man die Voraussetzungen jedoch erfüllt, steht dem Wechsel nichts mehr im Wege. Man sollte es sich also gut überlegen, ob man die Methoden der gesetzlichen Versicherer noch weiter unterstützen will.

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SteuererklärungIm Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes werden ab Januar 2010 die Höchstbeträge für den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen erhöht. Unabhängig davon, ob man Selbstständiger, Angestellter, Beamter oder Rentner ist und ob man privat oder gesetzlich versichert ist, wird die Obergrenze um 400,-€ angehoben.

Sie steigt also für Selbstständige von 2400,-€ auf 2900,-€ und für alle anderen von 1500,-€ auf 1900,-€ und auf 5800,-€ bzw. 3800,-€ bei Eheleuten. Dies ist vor allem für jene günstig, die hohe Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen haben. Dabei werden die Beiträge miteinbezogen, die der Versicherte für sich selbst und für den Ehepartner und Kinder trägt. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt dann der Arbeitgeber die stärker abzugsfähigen Beiträge, so dass eine direkte Auswirkung auf das Gehalt ab Januar 2010 eintreten sollte.

Es ist wichtig zu wissen, dass gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch dann in voller Höhe abzugsfähig sind, wenn sie die Höchstbeträge übersteigen. Liegen sie dagegen unterhalb der Höchstgrenze, können innerhalb der Differenz noch weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Es gibt allerdings eine Einschränkung für den Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zwar zu 100% abzugsfähig, doch die 96% der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge beziehen sich nur auf die Basiskrankenversicherung.

Das bedeutet, dass Beiträge für Wahltarife nicht mit berücksichtigt werden, genauso wenig wie Beiträge zur Krankengeldfinanzierung und Privatkassenleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog
hinausgehen. Da bei der Neuregelung in der Steuererklärung ausschließlich gezahlte Beiträge und keinerlei
Vorsorgepauschalen mehr angerechnet werden, kann sie für viele Rentner, aber auch für gering verdienende Angestellte, für Beamte und Selbstständige nachteilig ausfallen.

Daher erfolgt noch immer die Günstigerprüfung. Mit ihrer Hilfe wird dann vom Finanzamt die für den Steuerzahler günstigere Variante ausgewählt.

Hilfe durch eine Umschuldung ohne Schufa


UmschuldungViele Menschen in Deutschland sind verschuldet, sei es durch einen Kredit oder durch eine Hypothek. Wer mit den Konditionen bei seiner Bank unzufrieden ist oder mehr Geld benötigt, dem empfiehlt sich häufig eine Umschuldung.

Hierbei wird entweder die Art des Darlehens oder sogar der Darlehensgeber gewechselt. Das kann zu erheblichen Einsparungen führen. Der Umschuldung im Weg stehen kann ein Schufa-Eintrag. Mit diesem ist man selten gern gesehener Kunde bei Kreditinstituten, doch für einen Interessenten an einer Umschuldung kann ein Schufa-
Eintrag das Vorhaben unmöglich machen. So wäre man dann bis zur Abbezahlung des Darlehens samt Zinsen an eine Bank gebunden. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, wie man trotz Schufa-Eintrags eine Umschuldung vornehmen
kann. Wenn man nämlich eine Immobilie als Sicherheit vorzuweisen hat, lassen die Bankberater mit sich reden.

Auch bei einer Baufinanzierung kann man die Immobilie als Sicherheit angeben. Dieses System birgt allerdings erhebliche Risiken: Sollte der Kunde irgendwann nicht mehr in der Lage sein, den Kredit abzubezahlen, bestünde für ihn die Gefahr, die angegebene Immobilie an die Bank zu verlieren. Fast immer geben Kreditnehmer ihr eigenes Wohnhaus an, die Folgen einer Pfändung sind hier natürlich katastrophal.

Daher sollte man es sich gut überlegen, ob man das Darlehen wirklich braucht und wie man die Rückzahlung finanziert. Ein einfacher Kredit, um wieder mehr Geld in der Tasche zu haben, sollte nie mit einem Wohnhaus abgesichert werden. Wenn man dagegen ein erfolgsversprechendes Projekt in Angriff nehmen will, bei dem mittelfristig Gewinn zu erwarten ist, dann macht solch ein Darlehen schon mehr Sinn. Des Risikos sollte man sich aber immer bewusst sein.


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