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Riester Rente

Der Klassiker unter den Riester-Verträgen ist die Rentenversicherung. Allerdings sind Riester Rentenversicherungsverträge teuer, denn die Anbieter ziehen von den Beiträgen und Zulagen erst noch Abschluss- und Verwaltungsgebühren ab, bevor sie das Geld anlegen. Und nur dieser Restbetrag bringt für Sie die Rendite. Von Ihren Einzahlungen in den ersten Jahren der Laufzeit bleibt daher wenig übrig. … » Weiter…


Berufsunfähigkeitsversicherung – ein Muss für jeden Erwerbstätigen

Jeder Erwerbstätige sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese Versicherung tritt ein, wenn Sie ihre ausgeführte berufliche Tätigkeit zu 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann eine Rente. Die Palette der Angebote ist breit. Daher sollten Sie gleichzeitig mehrere Angebote einholen und genau vergleichen. Vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Versicherungsgesellschaft Sie nach Vorerkrankungen … » Weiter…


Die Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollten Sie im Prinzip für jede Reise ins Ausland abschließen, denn auch innerhalb Europas übernehmen die Krankenkassen nicht alles. Im Ernstfall kann Sie ein längerer Aufenthalt in einer ausländischen Klinik oder auch der Rücktransport nach Deutschland einige Tausend Euro kosten. Das gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Zwar … » Weiter…


Sonderrecht auf Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie in der privaten Krankenversicherung sind und Ihnen das Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt hat, haben Sie in vielen Fällen das Recht auf einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung. Doch um dieses Sonderrecht zu nutzen, müssen Sie sich beeilen, denn es gilt nur für drei Monate ab Feststellung der Schwerbehinderung. Darüber hinaus müssen Sie selbst, … » Weiter…


Hausarztprogramme in der GKV und PKV

Auch die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten mittlerweile Wahltarife zur „hausarztzentrierten Versorgung“ an. Wenn Sie das Hausarztmodell wählen, verpflichten Sie sich, immer zuerst Ihren gewählten Hausarzt aufzusuchen und nur dann zu einem Facharzt zu gehen, wenn Ihr Hausarzt Sie dorthin überweist. Lediglich zum Augenarzt, zum Frauenarzt, zum Zahnarzt und zum Kinderarzt dürfen Sie ohne Überweisung … » Weiter…

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