Archiv für den Monat Januar 2010



Versicherungen für Unternehmensgründer und Selbständige


Freitag, 22. Januar 2010

Jede Existenzgründung und Selbständigkeit ist mit teilweise erheblichen Risiken verbunden. Verschiedene Versicherungsarten sind ein gutes Mittel, um sich vor diesen Wagnissen zu schützen. In einer Übersicht sind die wichtigsten Versicherungen für Gründer zusammengestellt.

Krankenversicherung

KrankenversicherungSelbständige müssen eine Krankenversicherung abschließen. Dabei können sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Jemand, der schon vor der Selbständigkeit in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen ist, kann dort weiter seine Beiträge zahlen. Diese richten sich nach dem Einkommen und einem festgelegten Prozentsatz. Eine sinnvolle Alternative kann die private Krankenversicherung sein, die zugleich sogar günstiger sein kann. Die Beiträge orientieren sich nämlich nicht am Einkommen, sondern an anderen Faktoren wie etwa dem Alter, dem Geschlecht und den eingeschlossenen Leistungen.

» Private Krankenversicherung Vergleich

» Gesetzliche Krankenversicherung Vergleich

Haftpflichtversicherung

HaftpflichtversicherungEs existieren mehrere Arten der Haftpflichtversicherung, die verschiedene Bereiche abdecken. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt beispielsweise dann ein, wenn einem Mitarbeiter während der Arbeitszeit eine Verletzung zustößt. Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt vor Personen- und Sachschäden, die aus mit Fehlern behafteten Produkten resultieren. Des Weiteren gibt es sogar bestimmte Berufsgruppen, bei denen eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend benötigt wird. Dazu zählen unter anderem Vermögensberater und Rechtsanwälte.
Tipp: Es besteht manchmal die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung für den privaten und beruflichen Bereich als Kombination abzuschließen. So kann von zusätzlichen Rabatten profitiert werden.

» Haftpflichtversicherung Vergleich

Berufsunfähigkeitsversicherung

BerufsunfähigkeitsversicherungDie Berufsunfähigkeitsversicherung hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung gewonnen und zählt mittlerweile zu den wichtigsten Versicherungen. Sie schützt vor dem Risiko der Berufsunfähigkeit. Ohne diese Versicherung besteht in manchen Fällen nur der Anspruch auf eine staatliche Rente, die in den meisten Fällen das Risiko nur zu einem kleinen Teil abdeckt. Die Höhe des Beitrags orientiert sich in der Regel am Alter der versicherten Person und den gewünschten Leistungen.

» Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Unfallversicherung

UnfallversicherungDiese Versicherung zahlt im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung lediglich bei Unfällen. Häufige Krankheiten sind hier meistens nicht abgesichert. Dafür ist die Unfallversicherung bereits zu niedrigen Beiträgen zu erhalten. In diesem Zusammenhang ist auf die Berufsgenossenschaften hinzuweisen. Selbständige haben dort die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern und erhalten so einen Schutz vor dem Risiko eventueller Berufskrankheiten. Diesbezüglich sollten konkrete Informationen bei der jeweiligen Genossenschaft eingeholt werden.

» Unfallversicherung Vergleich

Rechtsschutzversicherung

RechtsschutzversicherungOb Selbständige eine Rechtsschutzversicherung benötigen, hängt in erster Linie von der Art der Unternehmung ab. Eine solche Versicherung schützt in der Regel vor hohen Anwalts- oder Gerichtskosten. Sie deckt allerdings sehr häufig nicht das Risiko ab, welches aus Schadenersatzansprüchen entstehen kann. Zudem übernimmt sie im Normalfall auch keine prophylaktische Rechtsberatung.

» Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rentenversicherung / Altersvorsorge

RentenversicherungFür Gründer ist die gesetzliche Rentenversicherung nur unter bestimmten Bedingungen Pflicht, so zum Beispiel in Lehr- und Heilberufen oder bei Handwerkern, die einer Zulassungspflicht unterstehen. Andere Personen haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Zu den Formen der Altersvorsorge gehört etwa die Riester-Rente. Einen Anspruch auf diese Förderung  können Selbständige innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung der Unternehmung erwerben, wenn sie sich in einer Pflichtversicherung befinden. Eine weitere Option ist die Nutzung von Fondssparplänen. Hierbei sollte aber auch ein genaues Augenmerk auf die möglichen Risiken gelegt werden.

» Rentenversicherung Vergleich

Andere Versicherungen

VersicherungsvergleicheInsbesondere für größere Unternehmen können weitere Versicherungen interessant sein.  Je nach Art der Unternehmung, der möglichen Schadenshöhe und der sich daraus ergebenden Prämie können unter anderem folgende Versicherungen berücksichtigt werden: Betriebskostenversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Forderungsausfallversicherung. Des Weiteren kann eine Versicherung für Unternehmensanlagen eine Überlegung wert sein. Häufig gibt es auch die Variante, dass verschiedene Risiken in einem Paket versichert werden.

Autoversicherung


Donnerstag, 21. Januar 2010

AutoversicherungWenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.

Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen. Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen.

Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.

Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird.

Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.

Gesundheitsreform - Mitarbeit durch die private Krankenversicherung


Donnerstag, 14. Januar 2010

GesundheitsreformDas Bundesministerium für Gesundheit möchte sich für die Planung und die Ausarbeitung der Gesundheitsreform einen polarisierenden Unterstützer aus den Reihen der privaten Krankenversicherung holen. Christian Weber, zweiter Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, soll die Führung im Bereich der Grundsatzfragen übernehmen. Unter anderem würde er auch an dem Umbau der Krankenversicherung beteiligt sein. Diese soll sich von der Beitragsfinanzierung abwenden und in Zukunft auf Prämien basieren.

Nun lässt sich vermuten, dass der Eingriff eines Lobby-Vertreters der privaten Krankenversicherung auf keinen Fall mit Wohlwollen aufgenommen werden wird. Die Opposition und die gesetzlichen Krankenkassen werden diese Personalbesetzung kritisieren. Allerdings muss in diesem Zusammenhang auf das Jahr 2004 verwiesen werden. Unter der rot-grünen Bundesregierung ist ein Mitglied des Bundesverbandes der AOK entscheidend in die damaligen Reformen involviert gewesen. Die Entwürfe sind von der AOK und weiteren Kassen sehr stark kritisiert worden.

Das FDP-Mitglied Weber wird als Experte sowohl für die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung beschrieben und soll so sein Wissen und seine Erfahrung einbringen. Er hat unter anderem an verschiedenen Studien und Untersuchungen mitgewirkt, die sich auch mit den Ausgaben im Gesundheitswesen befasst haben. Für den PKV-Mann ist zudem ein Einsatz im Bereich der Pflegeversicherung angedacht. Im Koalitionsvertrag der CDU/CSU und FDP ist die Prämieneinführung in der Pflegeversicherung nämlich sehr viel stärker verankert als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab Februar 2010 soll er seine Arbeit im Ministerium beginnen.

Unterstützung wird Christian Weber durch die Volkswirtin Birgit Naase erfahren. Sie wird als Unterabteilungsleiterin fungieren und wird ihren Zuständigkeitsbereich in der Organisation der zukünftigen Regierungskommission haben. Sie ist ebenso Mitglied in der FDP und hat dort lange Zeit als Referentin für Themen der Gesundheits- und Sozialpolitik gearbeitet.

Nach seinem Amtsantritt im Herbst 2009 hat Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler für alle wichtigen Positionen in seinem Ministerium entsprechende Personen gefunden. Zu den Kernbereichen zählen die Krankenversicherung, die Öffentlichkeitsarbeit, die Führung des Ministerbüros und die erwähnte Stelle für Grundsatzfragen.

Die private Haftpflichtversicherung - Ein absolutes Muss


Sonntag, 10. Januar 2010

HaftpflichtversicherungDer durchschnittliche Deutsche investiert im Jahr rund 2.000 Euro in zahlreiche Versicherungen. Diese Summe lässt vermuten, dass in den meisten Fällen eher zu viele als zu wenige Policen abgeschlossen werden. Dennoch fehlt in rund einem Drittel der deutschen Haushalte eine private Haftpflichtversicherung. Experten führen dies darauf zurück, dass viele Verbraucher falsche Prioritäten setzen.

Dabei kann ein Schaden schnell den wirtschaftlichen Ruin bedeuten. Denn wer einen Schaden verursacht, muss dafür im schlimmsten Fall mit seinem gesamten privaten Vermögen haften. Kleinigkeiten wie eine vergessene Kerze im Wohnzimmer oder zündelnder Nachwuchs können so ganze Existenzen vernichten.

Dabei ist der Schutz gar nicht teuer: Eine Familie kann sich schon für rund 60 Euro jährlich absichern, für Singles wird es noch günstiger. Familien sollten beim Abschluss einer Police unbedingt darauf achten, wie lange der Nachwuchs mitversichert wird: Denn häufig endet die Versicherung mit dem Auszug oder dem Eintritt ins Berufsleben.

Neben der Deckungssumme sollte bei einem Vertrag auch genau auf die versicherten Tätigkeiten geachtet werden. Viele Verträge sind auf rein private Kontexte ausgelegt - Tätigkeiten, wie beispielsweise ein Ehrenamt, sind somit unversichert. Hier sollte eine Haftpflichtversicherung über den jeweiligen Verein abgeschlossen werden.

Schäden an geliehenen Gegenständen werden bei den meisten Versicherungen nicht mitversichert. Ebenso können Personen, die im selben Haushalt leben wie der Versicherte, keine Ansprüche geltend machen. Für Schäden, die man an der festen Wohnungseinrichtung verursacht, zum Beispiel am Parkett oder dem Waschbecken, werden jedoch abgedeckt.

Wichtig zu wissen ist, dass Schäden, die durch unentgeltliche Helfer entstehen, beispielsweise hilfsbereite Freunde, nicht per se versichert sind. Wird beim Umzug der teure Fernseher in Mitleidenschaft gezogen, muss schon eine entsprechende Klausel bestehen, damit eine Versicherung zahlt.

Autoversicherung - Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall?


Freitag, 08. Januar 2010

AutoversicherungWenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.

Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen.

Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.

Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird. Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.

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