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Ab 2010 Krankenversicherungsbeiträge noch stärker von der Steuer absetzen

SteuererklärungIm Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes werden ab Januar 2010 die Höchstbeträge für den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen erhöht. Unabhängig davon, ob man Selbstständiger, Angestellter, Beamter oder Rentner ist und ob man privat oder gesetzlich versichert ist, wird die Obergrenze um 400,-€ angehoben.

Sie steigt also für Selbstständige von 2400,-€ auf 2900,-€ und für alle anderen von 1500,-€ auf 1900,-€ und auf 5800,-€ bzw. 3800,-€ bei Eheleuten. Dies ist vor allem für jene günstig, die hohe Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen haben. Dabei werden die Beiträge miteinbezogen, die der Versicherte für sich selbst und für den Ehepartner und Kinder trägt. Bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt dann der Arbeitgeber die stärker abzugsfähigen Beiträge, so dass eine direkte Auswirkung auf das Gehalt ab Januar 2010 eintreten sollte.

Es ist wichtig zu wissen, dass gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auch dann in voller Höhe abzugsfähig sind, wenn sie die Höchstbeträge übersteigen. Liegen sie dagegen unterhalb der Höchstgrenze, können innerhalb der Differenz noch weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Es gibt allerdings eine Einschränkung für den Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zwar zu 100% abzugsfähig, doch die 96% der abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge beziehen sich nur auf die Basiskrankenversicherung.

Das bedeutet, dass Beiträge für Wahltarife nicht mit berücksichtigt werden, genauso wenig wie Beiträge zur Krankengeldfinanzierung und Privatkassenleistungen, die über den gesetzlichen Leistungskatalog
hinausgehen. Da bei der Neuregelung in der Steuererklärung ausschließlich gezahlte Beiträge und keinerlei
Vorsorgepauschalen mehr angerechnet werden, kann sie für viele Rentner, aber auch für gering verdienende Angestellte, für Beamte und Selbstständige nachteilig ausfallen.

Daher erfolgt noch immer die Günstigerprüfung. Mit ihrer Hilfe wird dann vom Finanzamt die für den Steuerzahler günstigere Variante ausgewählt.

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