Wenn die Abgeltungssteuer eines nicht gebracht hat, dann ist es eine Vereinfachung bei der Versteuerung von Einkünften aus Kapitalanlagen. Nicht nur der Steuerzahler muss nun genauer abwägen, ob er auf dem Formblatt „Anlage KAP” Angaben über seine Einkünfte macht. Auch für die Behörden ist die neue Steuerregelung eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.
Diejenigen, die immer noch auf ihre Steuerrückzahlungen warten, könnten Opfer des Softwarechaos, das die Abgeltungssteuer den Finanzbehörden beschert hat, geworden sein. Von dem Problem betroffen seien Steuerpflichtige, die in ihrer Erklärung mit Bezugnahme auf altes Recht eine Verrechnung von Gewinnen und Altverlusten ersuchen. Diese Anträge können nicht mit dem automatisierten Verfahren bearbeitete werden, was zu Verzögerungen führt.
Dass es zu Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Abgeltungssteuer kommen würde, war den Finanzämtern bereits im März klar, als sich abzeichnete, dass die IT der Behörden damit überfordert ist. Verursacher des Problems sei das Bundesfinanzministerium, das wichtige Informationen für die Umsetzung der von ihm gesetzten Vorgaben zu spät an das für die Software aller Ämter verantwortliche Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen übermittelt habe.
Steuerzahler, die von ihrer Bank die für die Steuererklärung notwendigen Jahresbescheinigungen brauchten, litten bereits im Mai unter dem Abgeltungssteuerproblem. Denn auch die IT der Kreditinstitute konnte diese Herausforderung nicht ohne Schwierigkeiten bewältigen.
Handelte es sich um größere Erstattungsbeträge, die mit einiger Dringlichkeit erwartet werden, empfiehlt es sich, beim zuständigen Finanzamt um manuelle Bearbeitung der Steuererklärung zu bitten. Mit etwas Glück wird dem nachgekommen. Da nicht ausgezahlte Steuererstattungen aber 15 Monate nach Einreichen der Erklärung verzinst werden müssen, liegt es stark im Interesse der Finanzämter, die Probleme bis April 2011 in den Griff zu bekommen und bis dahin alle Abgeltungssteueropfer behandelt zu haben.

