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Ausdehnung des Kartellrechts für Krankenkassen sorgt für Diskussion

Krankenversicherungen Kartellrecht

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Der Wettbewerb zwischen einzelnen Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ihre Positionierung gegenüber den privaten Anbietern hat in den letzten Monaten immer wieder für Diskussionen geführt. Hoch schlagen dabei aktuell die Wellen durch den Vorschlag der Bundesregierung, die gesetzlichen Krankenkassen ähnlich wie gewöhnliche Wirtschaftsunternehmen unter das Kartellrecht zu stellen.

Hierdurch soll der Wettbewerb zwischen den einzelnen Kassen gefördert werden, Absprachen unter den einzelnen Krankenkassen und drohender Missbrauch sollen so unterbunden werden. Grundsätzlich wehren sich die Kassen nicht gegen eine Art von Aufsicht, bestehen jedoch auf ein spezielles Wettbewerbsrecht für Krankenkassen, um so auf die historischen und inhaltlichen Besonderheiten dieser Branche einzugehen.

Arbeit zwischen Kassen und Verbänden voraussichtlich erschwert

Sollte es zu einer Umsetzung des aktuellen Gesetzentwurfs kommen, fürchten viele Krankenkassen, die Möglichkeit zur Kooperation mit den Verbänden der GKV nicht mehr in gewohnter Weise durchführen zu können. In der Tat dürfte bei manchen Formen der Zusammenarbeit das Kartellamt einen Einspruch erheben, was sich allerdings negativ auf sinnvolle Formen der Kooperation auswirken dürfte, z. B. bei gemeinschaftlichen Vorsorgeprojekten. Auch aktuell ausgehandelte Rabattverträge für Medikamente dürften in Zukunft noch genauer unter die Lupe genommen werden, eventuell käme es so zu einem Ausbleiben von lohnenswerten Beschlüssen, die für den einzelnen Patienten Einsparungen mit sich bringen können.

Zusatzbeiträge als Anstoßpunkt für aktuelle Debatte

Dass aktuell über den neuen Gesetzentwurf diskutiert wird, ist Folge des Urteils des Landessozialgerichtes Hessen aus dem letzten Jahr. Dieses hatte ein Eingreifen des Bundeskartellamtes gegenüber Krankenkassen für rechtswidrig erklärt, da es sich bei den gesetzlichen Kassen nicht um Unternehmen im eigentlichen Sinne handelt. Auslöser der Untersuchungen durch das Kartellamt war die zeitgleiche Entscheidung verschiedener Krankenkassen, einen Zusatzbeitrag zu erheben und mit dieser Entscheidung zur selben Zeit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ob es sich hierbei tatsächlich um eine Absprache gehandelt hat, kann nach momentaner Gesetzeslage in Deutschland kartellrechtlich nicht ermittelt werden.

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