Auswandern im Ruhestand – Informationen zur Rente sichern das Leben im Ausland
Viele Rentner freuen sich auf ein sorgloses Leben im sonnigen Ausland, bedenken jedoch im Vorfeld nicht, mit welchen Schwierigkeiten sie konfrontiert werden können. Neben Sprachbarrieren oder Kulturschock haben viele Pensionäre mit weiteren Hürden zu rechnen. Oftmals wird versäumt, rechtzeitig die Behörden über das Vorhaben zu informieren, und das kann unangenehme Konsequenzen auf die Rentenzahlungen haben.
So gilt es, vorab die Fragen bezüglich Renten- und Sozialversicherungen abzuklären. Soll die Rente weiterhin nach Deutschland überwiesen werden oder auf ein ausländisches Konto? Im Sinne des Rentenempfängers ist der Rentenversicherungsträger auf einen lückenlosen Informationsfluss angewiesen. Daher sollte ein Auslandskonto so früh wie möglich mitgeteilt werden, denn die Umstellung kann länger dauern als geplant, und die Leistungen werden möglicherweise noch eine paar Monate auf das deutsche Konto überwiesen. Zudem ist es erforderlich, sich über die steuerliche Gesetzgebung des jeweiligen Landes zu informieren, weil mit einer eventuellen Doppelbesteuerung gerechnet werden muss. Ohnehin empfiehlt sich eine Fachberatung durch einen Steuerexperten, denn sobald man sich für einen dauerhaften Wohnsitz im Ausland entschieden und ihn angemeldet hat, wird die Rente in Deutschland selbst nicht mehr besteuert.
Was die finanziellen Vorteile angeht, werden zudem für die Erträge aus der Riester-Rente in den Staaten, die der EU angehören, keine Steuern erhoben. Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können die Rentner zukünftig von der Auszahlung der vollen Leistungen aus der Riester-Rente profitieren. Mit einem Verlust der Zulagen muss daher nicht gerechnet werden.
Hinsichtlich Kranken- und Pflegeversicherungen im Ausland sind die jeweiligen Gesundheitssysteme außerhalb der EU dahin gehend zu überprüfen, welche Leistungen die Krankenkassen dort übernehmen. Oftmals liegen sie unter dem deutschen Niveau. Auch sollte die Investition in eine private Pflegeversicherung erwogen werden, denn wenn die Krankenversicherung in Deutschland nicht mehr besteht, entfallen auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung.
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