Wenn man schuldlos in einen Autounfall verwickelt wird, läuft die Klärung über eine Autoversicherung, deren Kunde man nicht selbst ist. Einige Versicherungen nutzen diese Situation aus. Die Zahlungsbereitschaft einiger Versicherungen ist oft sehr gering. Im Kontakt mit der gegnerischen Versicherung sollten daher einige Dinge beachtet werden.
Wenn die Autoversicherung den scheinbaren Service bietet, die Regulierung des Schadens zu erledigen, kann dies den Geschädigten viel kosten. Die Versicherung wird versuchen, den zu zahlenden Schaden so gering wie möglich anzugeben. Zwar ist vom Gesetz vorgeschrieben, dass dem Unfallopfer kein finanzieller Schaden bleiben darf, doch die Höhe des Schadens ist schwierig einzuschätzen. Die Kosten für eine Reparatur oder der Wertverlust bei einem Verkauf können weit auseinander liegen.
Sobald ein Schaden die Bagatellgrenze von etwa 700 Euro übersteigt, ist es ratsam, einen Anwalt mit dem Fall zu beauftragen. Für einen Laien ist es oft nicht möglich, die eigenen Rechte gut genug zu kennen, um von der gegnerischen Versicherung nicht übervorteilt zu werden. Das Honorar für den Anwalt muss in jedem Fall von der Versicherung übernommen werden, es sei denn, es wird eine Teilschuld festgestellt.
Auch weitere gerichtlich garantierte Rechte werden von manchen Autoversicherungen gerne ignoriert. So muss das Unfallopfer zum Beispiel nicht das Gutachten akzeptieren, das von der gegnerischen Versicherung in Auftrag gegeben wurde. Der Geschädigte hat das Recht einen eigenen Gutachter zu wählen, der möglicherweise eine höhere Schadensumme feststellen wird. Auch die Wahl der Werkstatt bleibt beim Unfallopfer. Wenn die Autoversicherung die Preise einer günstigeren Werkstatt als Zahlungsgrundlage nimmt, dann muss sie zuvor nachweisen, dass die Qualität der Arbeit dort der Qualität der Vertragswerkstatt entspricht.

