Eine wichtige Regel im Leben lautet: Vor dem Abschluss eines Vertrages immer das Kleingedruckte lesen, sorgfältig prüfen und nachteilige Klauseln streichen. Das gilt besonders für die Policen, die wie die Berufsunfähigkeitsversicherung die eigene Existenz und damit den Lebensstandard absichern. Denn sonst kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn der Ernstfall eintritt.
In einem guten Vertrag sollte daher klar geregelt sein, wann eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber noch einer anderen Tätigkeit nachgehen kann, verweigern Versicherungen in manchen Fällen die Leistungen vollständig, auch wenn Ersatzjobs in der Realität nicht zur Verfügung stehen. Damit der Rentenanspruch in jedem Fall bestehen bleibt, ist diese Verweisung vom Versicherten auszuschließen.
Eine weitere Vereinbarung, die in die Vertragsgestaltung hineingehört, betrifft den Zeitraum ab einer etwaigen Berufsunfähigkeit bis zur Zahlung der Rente. Diese erfolgt in der Regel wegen der Klärung rechtlicher Fragen erst im siebten Monat der Berufsunfähigkeit. Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist insbesondere von Selbstständigen zu regeln, dass die Entrichtung der Beiträge ausgesetzt wird und der Versicherer die Rente rückwirkend gewährt.
Hauptstreitpunkt bei den Auseinandersetzungen mit den Versicherungen bilden die Angaben des Kunden beim Gesundheitscheck. Vorerkrankungen müssen präzise angegeben werden, sonst gehen Versicherte im Fall der Fälle leer aus. Selbst wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss unwissentlich an einer Krankheit leidet, hat das Unternehmen nach Paragraf 41 das Recht zur Kündigung. Daher sollte der Kunde diesen Passus streichen. Wegen der Inflation ist es ratsam, dynamisierte Beiträge zu vereinbaren. Eine Nachversicherungsgarantie bietet die Möglichkeit, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung seinen Vertrag an neue Lebensumstände anzupassen.

