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Bei Hochwasserschäden muss schnell gehandelt werden

Hochwasserschäden an Gebäuden

© Martina Berg - Fotolia.com

Auch im Zuge der globalen Erwärmung und des Klimawandels werden besondere Naturereignisse häufiger. In unseren Breitengraden sollen es vor allem Trockenzeiten, extreme Einzelereignisse wie Stürme oder Hagelschläge und regenreiche Winter sein. Diese Wettervorkommnisse schlagen sich auch in Hochwasser nieder. Besonders die vergangenen Jahre haben einen merklichen Anstieg der Hochwasser und Flutereignisse an deutschen Flüssen hervorgerufen. Teilweise waren einzelne Regionen in einem Jahr sogar mehrfach von den Wassermassen betroffen. Für  die Anwohner an Flüssen und Kanälen ist das nicht nur eine große menschliche Belastung. Auch wirtschaftlich kann ein  Hochwasser für Wohnungen und Gewerbebetriebe schwerwiegende Folgen haben.

In solchen Fällen ist es wichtig, dass die entsprechenden Versicherungen für das Haus und die Firma bestehen. Einige Hausratversicherungen decken auch noch das Risiko des Hochwassers ab. Dies ist vor allem bei älteren Policen der Fall.  Bei anderen Verträgen ist nur noch das Risiko durch Leitungswasser in der Versicherung inbegriffen. In solchen Fällen  muss durch eine Zusatzversicherung auch das Hochwasserrisiko abgedeckt werden.  Bei jeder Schadenregulierung gilt, dass nur gut dokumentierte und nachweisbare Schäden auch reguliert werden. Bei  einem Schadenereignis ist die Versicherung auf jeden Fall schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen. Die meisten  Unternehmen haben hierfür Callcenter, die 24 Stunden am Tag erreichbar sind.

Auch die ordentliche Dokumentation ist  unerlässlich. Fachleute empfehlen hierfür neben Gedankenprotokollen und genauen Aufstellungen der Schäden und  beschädigten Gegenstände vor allem Fotos. Diese sollten möglichst zeitnah erfolgen, zum Teil auch schon, während das  Wasser noch im Objekt steht. Dagegen sollte auf einen raschen Abschluss der Aufräumarbeiten, soweit möglich,  verzichtet werden. Erst wenn der Schaden am Mauerwerk und anderen Gebäudeteilen fachmännisch begutachtet und  festgestellt wurde, sollte er auch beseitigt werden. In aller Regel gehört zum Leistungsumfang der Versicherungen neben  den Aufräumarbeiten und der Neubeschaffung von Einrichtungen auch die Hotelunterbringung während der Arbeiten.

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