Viele Versicherer bieten Ihren Kunden an, den Schutz für die Berufsunfähigkeit mit einem Fondssparplan zu kombinieren. Dabei fließen die Überschüsse der Versicherer in Investmentfonds.
Das angesparte Kapital wird dann am Ende den Versicherten ausbezahlt, sofern keine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Dabei kann meist zwischen einer Kapitalauszahlung und einer Rentenauszahlung gewählt werden. Ist dagegen der Fall eingetreten, dass der Versicherte tatsächlich berufsunfähig ist, wird die vereinbarte Rente ausgezahlt und die Police wird beitragsfrei gesetzt. Das investierte Guthaben wird am Ende der Laufzeit ausgezahlt.
Die sogenannten Investment-BUs versprechen einerseits steuerliche Gewinne, bergen aber auch Risiken. Da die Absicherung des Risikos im Vordergrund steht, nicht aber die Kapitalbildung, sind die Zinsen kein steuerpflichtiges Einkommen: Es fallen weder in der Sparphase noch in der Auszahlungsphase Steuern an. Demgegenüber stehen allerdings höhere Beiträge, da die Überschüsse nicht, wie sonst üblich, mit den Prämien verrechnet werden. Monatlich können so etwa 50 Euro mehr anfallen. Der Versicherte sollte also genau prüfen, ob er einen solchen Fondstarif dauerhaft bedienen kann. Kann er sich die Sparrate nicht mehr leisten, so muss er unter Umständen die gesamte Police kündigen und verliert dadurch auch den Berufsunfähigkeitsschutz.
Riskant ist dies, weil bei höherem Eintrittsalter höhere Grundbeträge fällig werden. Im Falle einer zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankung muss befürchtet werden, Risikozuschläge zahlen zu müssen oder vom Versicherer ganz abgelehnt zu werden.
Einige Anbieter haben flexible Policen, um dieses Risiko zu minimieren.Hier werden Beiträge notfalls aus dem angesparten Kapital bedient oder der Versicherte zahlt vorübergehend nur die reine Versicherungsprämie.

