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Berufsunfähigkeitsversicherung – Das müssen Beamte beachten

Berufsunfähigkeit BeamteEin Drittel aller Deutschen haben eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit. Je nach Berufsstand sind es sogar über die Hälfte. Diese Versicherung greift dann, wenn es dem Versicherten nicht mehr möglich ist, seinem erlernten und ausgeübten Beruf nachzugehen. Sie ist dabei abzugrenzen von der Erwerbsunfähigkeit, bei der der Betroffene gar keinen Beruf mehr ausüben kann.

Wer also beispielsweise als Friseur eine Allergie gegen Haarfärbemittel entwickelt, der gilt als berufsunfähig und kann, wenn er versichert ist, einen Teil seines Verdienstausfalls beanspruchen. Diese Versicherungssumme kann, gerade in der Zeit, in der ein neuer Beruf gesucht und erlernt werden muss, eine willkommene Aufstockung der staatlichen Leistungen sein.

Wer im Dienste des Staates tätig ist, hat, sobald er Beamter auf Lebenszeit ist, einen Anspruch auf Versorgung durch seinen Dienstherrn, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahlung am Anfang der Berufslaufbahn ist jedoch mit unter 1500 Euro nicht sonderlich hoch bemessen. Daher wollen viele Beamte sich zusätzlich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Als Beamter wird man jedoch nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Diesen Unterschied gilt es bei Abschluss des Vertrages zu beachten, denn nicht einmal zehn der großen Versicherungsunternehmen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Portfolio haben, bieten auch eine Klausel für Dienstunfähigkeit an.

Die Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt oder bei Soldaten vom Stabsarzt dann festgestellt, wenn der Betroffene aufgrund seiner körperlichen oder geistigen Kondition nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu verrichten. Grundsätzlich ist es leichter, dienstunfähig zu werden als berufsunfähig. Daher müssen Versicherte, die nicht gesondert gegen Dienstunfähigkeit abgesichert sind, noch den zusätzlichen Nachweis erbringen, auch berufsunfähig zu sein. Andernfalls kann das Unternehmen die Zahlung verweigern. Beamte sollten daher bei Abschluss des Versicherungsvertrages auf der Aufnahme einer Dienstunfähigkeitsklausel bestehen. Das erspart im Ernstfall eine Menge Ärger und kann sogar entscheidend dafür sein, ob man eine Rente erhält oder nicht.

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