Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rente - Steuerliche Absetzbarkeit
Es besteht die Möglichkeit, die private Altersvorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Hierzu wird der Vertrag der Rürup-Rente um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt. Dies hat für den Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile, da so die Aufwendungen für den Schutz der Berufsunfähigkeit ebenso wie die Kosten für die Altersvorsorge als „Altersvorsorgeaufwendung” abgesetzt werden können.
Dies betrifft Beträge bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende und bis zu 40.000 Euro für Verheiratete. Zum Vergleich: Die Aufwendungen für eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung können lediglich bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wird beim kombinierten Rürup-Modell der absetzbare Betrag inklusive der Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung überschritten, so kann der zusätzliche Betrag lediglich als „Andere Vorsorgeaufwendung” steuerlich abgesetzt werden. Damit dies jedoch möglich ist, muss für die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit eine Rentenzahlung vorgesehen sein, deren Laufzeit bei der Rürup-Rente allerdings eine zeitliche Befristung haben kann. Möglich ist hier auch eine Beitragsfreistellung im Falle einer Berufsunfähigkeit. Das Erreichen oder Überschreiten der 50-Prozent-Marke richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten Beitrag. Dabei kann die Überschussverrechnung auch dazu führen, dass der Tarifbeitrag zwar oberhalb dieser Marke liegt, der tatsächliche Anteil jedoch darunter. Somit können die Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen der Rürup-Rente als „Altersvorsorgeaufwendungen” komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Zahlt ein Versicherter beispielsweise für die Altersvorsorge einen Tarifbeitrag von 600 Euro und für den Berufsunfähigkeitsschutz über den Rürup-Vertrag 650 Euro, so liegt er deutlich über der Marke von 50 Prozent. Allerdings kann die Überschussbeteiligung die Kosten für den Berufsunfähigkeitsschutz um 100 Euro auf 550 Euro vermindern. Dann kann der Versicherte die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung komplett von der Steuer absetzen.

