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Besserverdienende müssen 2013 mit höheren Sozialabgaben rechnen

Sozialabgaben Erhöhung

© Thomas Weißenfels – Fotolia.com

Auch wenn die Bundesregierung aktuell eine Absenkung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung anstrebt und so Millionen von Erwerbstätigen eine Entlastung in Aussicht stellt, dürfte sich diese kaum für Besserverdienende auswirken. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums hat bereits Presseberichte bestätigt, nach denen die Beitragsbemessungsgrenzen sowohl für die Kranken- und Pflegeversicherung wie die gesetzliche Rentenversicherung im nächsten Jahr teilweise deutlich angehoben werden sollen.

Wer bislang mit einem höheren Einkommen von der Kappung seines Sozialversicherungsbeitrags profitierte, wird dies ab 2013 in geringerem Maße können. Mit einem Einkommen oberhalb der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze dürfte im nächsten Jahr eine spürbar höhere Belastung bei den fortlaufenden, monatlichen Sozialabgaben entstehen.

Anstieg um mehrere Hundert Euro realistisch

Konkrete Angaben machte das Ministerium über das Ausmaß der Erhöhung noch nicht, allerdings berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits am vergangenen Wochenende über konkrete Eurobeträge, die teilweise einen deutlichen Anstieg darstellen. Alleine für die gesetzliche Rentenversicherung wird die Grenze von aktuell 5.600 auf 5.800 Euro angehoben, in der Kranken- und Pflegeversicherung findet ein Anstieg um etwas mehr als 100 Euro bezogen auf das monatliche Bruttoeinkommen statt. Die Politik möchte mit den Erhöhungen einen Lastenausgleich schaffen, der auch Besserverdienende einen Anteil zur Stabilisierung der gesetzlichen Sozialkassen beitragen lässt. Ansonsten würden sukzessive nur Erwerbstätige mit einem geringeren Einkommen für derartige Kosten aufkommen müssen.

Absenkung der Rentenbeiträge für Besserverdienende ohne Effekt

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen wird jedes Jahr im Herbst vorgenommen, hat 2012 allerdings einige Veränderungen in der Sozialversicherungslandschaft zu bieten. Hierbei ist natürlich die Absenkung des Beitrags in der Rentenversicherung von 19,6 auf 19,0 Prozent ein wichtiger Faktor, der allerdings finanziell nur den Erwerbstätigen zu Gute kommt, die mit ihrem Einkommen weit unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Wer diese aktuell erreicht oder spürbar über ihr liegt, sollte sich trotz Beitragsabsenkung mit einer zusätzlichen Belastung auseinandersetzen, die nach ersten Berechnungen bis zu 100 Euro monatlich betragen kann.

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