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Bester Schutz durch private Unfallversicherung

UnfallversicherungEine Unfallrente und/oder eine Kapitalleistung erhält der Versicherte im Versicherungsfall bei einer privaten Unfallversicherung. 24 Stunden am Tag und weltweit greift der Schutz der Versicherung (wenn keine andere Vereinbarung besteht), was also im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung steht. Man unterscheidet Unfallversicherungen zwischen Policen mit

Rentenleistungen und/oder Kapitalleistung sowie Policen gegen ständige Beiträge oder Einmalzahlung. Es gibt auch private Unfallversicherungen, die mit Zusatzoptionen offeriert werden. Dazu gehören die private Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (Beitragsrückerstattung), die Unfallversicherung mit erhöhter Gliedertaxe und die Unfallversicherung mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden. Zusätzliche Leistungen wie Zahlungen bei Knochenbrüchen, Sofort-Zahlungen bei schwersten Verletzungen, Beihilfe zu

Kurkosten, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder Todesfall können in vielen Fällen bei der privaten Unfallversicherung mitversichert werden. Der Umfang der Leistung bei den verschiedenen Unfallversicherern unterscheidet sich allerdings sehr stark. Bei vielen Versicherungsgesellschaften kann der Versicherte seine private Unfallversicherung gegen eine Prämienerhöhung ausbauen. Dazu zählt beispielsweise eine sogenannte Ökoleistung, die dann in Kraft tritt, wenn ein Unfall passiert, während der Versicherungsnehmer öffentliche Verkehrsmittel benutzt. Es gibt aber auch unterschiedlich kurze Meldefristen oder Leistungseinschränkungen, die z. B. bei Verkehrs-) Unfällen unter Alkoholeinfluss zum

Tragen kommen. Dies ist der Grund, warum man die verschiedenen Versicherungsangebote nur schwer miteinander vergleichen kann. In der privaten Unfallversicherung gilt der Unfall als Versicherungsfall. Das durch ein von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis ist das Wesensmerkmal des Unfalles in Bezug auf die private Unfallversicherung. So gibt es eine traditionelle Definition des Unfallbegriffes, die in etwa lautet: „Wenn die versicherte Person durch ein Ereignis, dass plötzlich und von außen auf den Körper wirkt (Unfallereignis), unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden muss, liegt ein Unfall vor”. Ferner offerieren Unfallversicherer für Fälle, in denen wegen einer größeren Kraftanstrengung (ohne plötzliche Außeneinwirkung) Bänder, Kapseln, Sehnen oder Muskeln reißen beziehungsweise an der Wirbelsäule oder Gliedmaßen ein Gelenk verschoben wird, darüber hinaus auch noch einen Versicherungsschutz.

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