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Ab Ende des Jahres 2012 müssen die privaten Krankenversicherungen sogenannte Unisex-Tarife anbieten, bei denen Frauen und Männer einheitliche Beiträge zahlen. Doch nicht alle Versicherungsnehmer werden von dieser neuen Regelung profitieren.
Bisher waren Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge für Frauen oft deutlich höher als für Männer. Hierfür führten die Versicherungen höhere Lebenserwartungen und Faktoren der Risikobewertung an. Allerdings erklärten die Richter des Europäischen Gerichtshofes diese Regelung für unwirksam und zwingen die Versicherungen so zur Einführung von Unisex-Tarifen.
Die Verträge von Bestandskunden werden allerdings voraussichtlich nicht angepasst werden, gaben die Versicherungen nun bekannt. Dies liegt vor allem daran, dass noch nicht geklärt ist, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom März 2011 konkret umgesetzt werden soll. Die Versicherungen warten noch auf die entsprechenden Vorgaben durch das Bundesfinanzministerium. Tendenziell scheint sich das Ministerium jedoch dafür auszusprechen, die geschlechtsspezifischen Tarife bei Bestandskunden aufrecht zu erhalten und lediglich für Neukunden geschlechtsneutrale Tarife anzubieten.
Bei den privaten Rentenversicherungen bleiben die Bestandskunden von den neuen Tarifen gänzlich unberührt. Hier müssen die Versicherungen nun für die Neukunden den Anteil an weiblichen und männlichen Versicherungsnehmern genau berechnen, um ausgewogenen Tarife anbieten zu können.
Bei den privaten Krankenversicherungen wird es ein Tarifwechselrecht geben. So erhalten auch Bestandskunden die Möglichkeit, freiwillig in günstigere Unisex-Tarife zu wechseln. Für die Versicherungen wird die Kalkulation so zunehmend schwierig. Sie hätten gerne eine einheitliche Regelung für Bestands- und Neukunden gehabt, da dies geringere Beitragsanpassungen für alle bedeutet hätte.
Die Höhe der neuen Tarife wird sich wohl an den bisherigen Frauen-Tarifen orientieren. So wollen die Versicherungen verhindern, dass die Tarife unterkalkuliert werden und hohe Kosten für die Unternehmen entstehen. Bei einer Unterkalkulation dürfte der Versicherer die Beiträge nicht anheben, wenn die Unterkalkulation vorhersehbar gewesen wäre. Während viele Frauen sich somit auf niedrige Tarife freuen können, werden vor allem junge Männer ab dem 21. Dezember 2012 mehr für ihre private Krankenversicherung zahlen müssen.

