
© Dan Race – Fotolia.com
In der Vergangenheit ein Kind zu adoptieren und dessen Gesundheit über eine private Krankenversicherung abzusichern, stellte sich bei nahezu allen Gesellschaften als teures Vergnügen heraus. Verglichen mit der Absicherung des leiblichen Nachwuchses waren Risikozuschläge bei den Versicherern in Deutschland etabliert, die nicht selten den Versicherungsbeitrag für das Adoptivkind sogar verdoppelten.
Für die nahe Zukunft darf mit einer Aufhebung dieser Regelung gerechnet werden, erste Versicherungen kündigten eine Aufgabe der Sonderbehandlung von Adoptivkindern im Zuge der Umstellung auf die neuen Unisex-Tarife im Dezember an. Fortan dürfte es bei vielen Gesellschaften also keinen Unterschied mehr machen, ob das Kind erst später zur eigenen Familie gestoßen ist.
Vorerkrankungen bei Adoptivkindern außen vor
Im Vergleich zu einem adoptierten Kind, das erst in einem Alter von wenigen Monaten oder Jahren zur Familie stößt, ist die Absicherung eines leiblichen Kindes vom Moment der Geburt an möglich. Da zu diesem Zeitpunkt noch keine Vorerkrankungen vorliegen können, wird eine günstige Einstufung in einen Grundtarif der privaten Krankenversicherer möglich, Beiträge von gut 100 Euro im Monat sind hierbei üblich. Im Vergleich hierzu liegen bei Adoptivkindern oftmals schon erste Vorerkrankungen vor, die ein höheres Risiko für die Versicherungen darstellen und somit zu erheblichen Risikozuschlägen führten – diese Regelung dürfte bald vielerorts der Vergangenheit angehören.
Ein Adoptivkind richtig krankenversichern
Da die private Krankenversicherung nicht über das Prinzip der Familienversicherung verfügt, wird der Abschluss eines individuellen Vertrags für jedes Familienmitglied nötig. Bei Adoptivkindern war es neben der Antragsstellung und der Gesundheitsprüfung üblich, auch die Dokumente des Jugendamtes ebenso wie Unterlagen vorzulegen, die eine Teilnahme an sämtlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder belegen. Während verschiedene Verbände und Initiativen in den Bereichen Pflege und Adoption diese Vorgehensweise bereits seit längerem kritisieren, erkennen nun auch immer mehr Versicherungen die Unangemessenheit dieser Praxis. Letztlich ergibt sich weder aus dem späteren Adoptionszeitpunkt noch den Voruntersuchungen ein klar bestimmbares, höheres Gesundheitsrisiko.

