Seit dem 1.2.2010 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge bis zu 37,50 Euro erhöhen, um so ihre Finanzlöcher zu stopfen. Nun werden wieder die Diskussionen lauter, ob man als gesetzlich Krankenversicherter nicht immer mehr Geld für weniger Leistung bezahlt. Deshalb hier die wichtigsten Wahrheiten und Vorurteile über die gesetzlichen Kassen:
Kein Unterschied zwischen den Kassen
Bis zum 1.Februar dieses Jahres waren tatsächlich alle gesetzlichen Kassen, bedingt durch die Vorgaben des Gesetzgebers, in ihren Leistungen und Beiträgen nahezu gleich. Seit dem 1.2.2010 ist dies anders. Manche Versicherer verzichten auf den Zusatzbeitrag, andere aber erheben ihn. Des Weiteren muss man auch seit geraumer Zeit vergleichen, wenn es um die Leistungen geht. Einige Kassen bieten im Rahmen eines zeitlich begrenzten „Modellvorhabens“ Leistungen an, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen.
Risiko Krankenkassenwechsel
Wer seine Krankenkasse wechseln will, braucht sich keine Sorgen machen, durch Fristversäumung oder Ablehnung durch eine private Kasse, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird bei eventuell auftretenden Problemen, zum Beispiel bei einem Wechsel, aufrechterhalten.
Der komplizierte Wechsel zur neuen Krankenkasse
Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse gestaltet sich einfacher als gedacht:
1. Schriftliche Kündigung verfassen und am besten direkt bei der örtlichen Vertretung seiner alten Kasse abgeben. (Kündigung wird zum Monatsende des übernächsten Monats gültig.)
2. Die Bestätigung der alten Kasse muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kündigung bei Ihnen eingehen. Sollte das nicht der Fall sein, haken Sie nach! Die Bestätigung dann bei der neuen Krankenkasse einreichen.
3. Von Ihrer neuen Kasse erhalten Sie eine Wechselbescheinigung. Die müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Die Familie ist kostenlos mitversichert
Das stimmt. Solange der mitversicherte Partner und die Kinder die Einkommensgrenze von 365 Euro nicht überschreiten.
Veraltete Behandlungen für Kassenpatienten
Grundsätzlich müssen dem Patienten alle möglichen Behandlungsmethoden erläutert werden. Der Haken hierbei: Nicht alle werden von den gesetzlichen Kassen bezahlt. In Form der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) können sich auch Kassenmitglieder allen Behandlungen unterziehen, vorausgesetzt, sie sind bereit, diese aus eigener Tasche zu bezahlen.
Zahlung nur für Zahnersatz nach alten Behandlungsmethoden
Das stimmt so nicht. Denn seit 2005 gilt: Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen den Zuschuss nicht für bestimmte Behandlungsmethoden, sondern für die Therapie an sich. Die Bemessung der Bezuschussung orientiert sich allerdings an den Kosten für eine Standardbehandlung.
Patient zweiter Klasse
Die Behauptung, Privatpatienten würden bevorzugt und besser behandelt, wird von wohl jedem Arzt entschieden abgelehnt. Tatsächlich ist es so, dass die Leistungen, welche von den Kassen bezahlt werden, eine hochwertige Behandlung zulassen. An Privatpatienten kann der Arzt, sofern er ein niedergelassener Mediziner ist, mehr verdienen und so werden diese oft übermäßig therapiert. Das kann bei Kassenmitgliedern schnell den Eindruck erwecken, ein Patient zweiter Klasse zu sein.
Kein Sparpotenzial als Kassenpatient?
Abgesehen von den unterschiedlichen Beiträgen kann der Kassenpatient noch anders sparen. Verschiedene Kassen bieten beispielsweise Bonusprogramme oder Beitragserstattung bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen an. Auch erhält man mittlerweile in jeder Apotheke preiswertere rezeptpflichtige Präparate ohne Zuzahlungspflicht.
Selbstzahler haben Privatpatientenstatus
Zwar können selbst zahlende Kassenpatienten alle erdenklichen Behandlungsmethoden erhalten, dennoch zahlt die Kasse lediglich die Katalogleistungen. Das Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Arzt basierend auf der privaten Gebührenordnung behandelt und bekommt dafür, auch im wahrsten Sinne des Wortes, die Rechnung. Denn oftmals überschreiten die Gebühren die Kassensätze und der Patient muss die Differenz selbst zahlen.
Beamte in der GKV
Auch Beamten steht es frei, sich gesetzlich zu versichern. Meist ist für sie aber die private Alternative günstiger.
Auch im Ausland wird gezahlt
Durch das Sozialversicherungsabkommen ist die Gesundheitsversorgung Deutscher im Urlaub in vielen europäischen Ländern gesichert. Dennoch sollte man immer eine Auslandsreiseversicherung abschließen, denn die Kasse zahlt nur die Kosten der Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären.

