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Gesundheitsreform zum Selberbasteln

gesundheitsreformWie stopft man die Milliardenlöcher bei den Krankenversicherungen? Kommt die Kopfpauschale oder nicht? Diese Themen stehen nach wie vor im Mittelpunkt der Diskussionen rund um eine neue Gesundheitsreform. Was aber im Jahr 2010 offenkundig erhalten bleibt, ist der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.
Versicherte können aber von den unterschiedlichen Leistungsangeboten profitieren und sich ihr persönliches
„Gesundheitsreform-Puzzle” zusammenstellen.

Die große Mehrheit der Mitglieder erwartet bestimmte Serviceleistungen. Neben persönlichen Ansprechpartnern gehören eine telefonische Kontaktmöglichkeit rund um die Uhr sowie umfassende Informationen auf den Internetseiten über medizinische Themen dazu. Diesen Wünschen entsprechen vor allem die Allgemeinen Ortskranken- und Ersatzkassen.

Darüber hinaus bieten die Krankenkassen diverse Modelle wie den „Selbstbehalt” oder die „Beitragsrückerstattung” an, mit denen die Versicherten ihre Prämien reduzieren können. Diese Angebote sind besonders für gesunde Kunden attraktiv. Wenn diese in einem Jahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten sie bis zu einem Monatsbeitrag zurückgezahlt. Vorsorgeuntersuchungen und Aufwendungen für Kinder werden dabei nicht angerechnet. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Bonus- und Vorteilsprogramme sowie die Präventionskurse, die eine gesunde Lebensführung mit Prämien honorieren. Mit weiteren Zusatzleistungen werben die Kassen vor allem bei Familien mit kleinen Kindern. Sie zahlen in bestimmten Fällen das Rooming-in im Krankenhaus, sodass ein Elternteil auch über Nacht beim Kind bleiben kann. Weiterhin bieten die Krankenkassen eine große Palette von privaten Zusatzpolicen wie eine Zahnzusatzversicherung zu Vorzugstarifen an.

Ein Wechsel in die passende Krankenkasse ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. An die Wahl ist der Versicherte 18 Monate gebunden, wenn er nicht – zum Beispiel wegen der Erhebung einer Zusatzprämie – sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt.

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