Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts des Saarlandes sowie mehrere weitere Gerichtsurteile haben dafür gesorgt, dass privat versicherte Empfänger von Leistungen nach Hartz IV oder ALG ab sofort mit den gesetzliche Versicherten gleichgestellt sind: auch ihre Krankenkassen-Beiträge werden nun vollständig übernommen.
Bis 2009 wurden die Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe automatisch gesetzlich krankenversichert. Seit diesem Zeitpunkt müssen sie den Versicherungsstatus beibehalten, der beim Eintritt der Leistungsberechtigung vorlag und zusätzlich eine Krankenkostenversicherung abschließen. Sie wurden in den Basistarif eingestuft, den halben Beitrag dafür muss die PKV übernehmen, die andere Hälfte der Versicherte selbst bzw. das Sozialamt. Während jedoch für freiwillige Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen die vollen Beitragskosten übernommen wurden, erhielt ein privat Krankenversicherter, der arbeitslos wurde, lediglich einen Zuschuss in der Höhe des Beitrages der gesetzlichen Krankenversicherung. Da ihm ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls verwehrt wurde, führte dies dazu, dass der tatsächliche Bedarf der Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe nicht in ausreichendem Maße gedeckt wurde, sie machten Schulden und gerieten teilweise in existenzbedrohende Situationen.
Ein privat Krankversicherter hatte nun gegen diese Praxis geklagt und die Übernahme seiner gesamten Krankenversicherungsprämie gefordert. Dem erwerbsunfähigen Mann waren jeden Monat Kosten in Höhe von 80 Euro entstanden, die nicht übernommen worden waren. Anderen Versicherten entstanden sogar noch weitaus höhere Kosten. Dies ist nach Ansicht des Landessozialgerichts des Saarlandes weder zumutbar noch rechtens. Die Arbeitsagentur muss demnach die tatsächlichen Kosten für die Krankenversicherung übernehmen.
Eine Ausnahme hatte bisher lediglich für Geringverdiener gegolten, die an sich finanziell über die Runden kamen und nur wegen der Höhe der Krankenversicherungskosten hilfebedürftig geworden waren. Für sie waren auch bisher schon die Krankenversicherungsprämien übernommen worden, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt hatten.

