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Im Kampf um die Gesundheitsreform bleiben die Kassenpatienten auf der Strecke

TropfenSie lässt uns nicht los, die Diskussion um die Reformierung unseres Gesundheitswesens. Unter dem Strich bleibt aber ein Punkt immer gleich: Die Krankenversicherung wird noch teurer und die Leistungen, auf die der Kassenpatient laut Leistungskatalog Anspruch hat, werden eingeschränkt.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen sollen einheitlich auf 15,5 Prozent angehoben werden. Das bedeutet für den Versicherten, dass er knapp ein Sechstel seines Einkommens darauf verwenden muss, für den Krankheitsfall abgesichert zu sein. Darüber hinaus wird es mit dem Verabschieden dieser Reformierung der Beiträge den Krankenkassen auch noch freigestellt, die Zusatzbeiträge individuell zu erheben. Da können aus den bisher verlangten acht Euro, je nach Einkommenslage für den Versicherten, auch 30 bis 40 Euro Zusatzbeitrag pro Monat entstehen. Im Gegenzug sollen die Leistungen, die durch die Krankenkasse abgesichert sind, weiter eingeschränkt werden.

Auf lange Sicht steht zu befürchten, dass durch diese Maßnahmen im deutschen Gesundheitswesen ein Zweiklassensystem entsteht. Eine gute Behandlung und vernünftige Medikamente können sich auf lange Sicht dann vielleicht nur noch die Besser-Verdienenden leisten. Der Großteil der Versicherten mit einem geringen Einkommen muss mit den gesetzlichen Basisleistungen zufrieden sein. Wer es sich leisten kann, eine Zusatzversicherung abzuschließen, kann seinen eigenen Leistungsanspruch erhöhen. Die Reformierung der Beitragsgestaltung könnte einen verstärkten Wechsel in die privaten Krankenversicherungen auslösen. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt und für Freiberufler und Selbstständige kann das durchaus eine Alternative sein. Allerdings steht zu erwarten, dass sich auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen die Beiträge erhöhen werden.

Für Alleinstehende oder Partner, bei denen beide berufstätig sind, kann das trotzdem eine attraktive Alternative sein, weil die Leistungen der privaten Krankenversicherer häufig besser sind. Wer jedoch eine Familie mitversichern muss, hat in der gesetzlichen Krankenversicherung die kostenfrei integrierte Familienversicherung für den nicht berufstätigen Partner und die Kinder.

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