Kaskoversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit
Es ist ein allgemein bekannter Grundsatz, dass Kraftfahrzeug-Kaskoversicherungen Schäden nur bei leichter Fahrlässigkeit übernehmen, und zwar vollständig. Bei grober Fahrlässigkeit dagegen wurden bisher jegliche Ansprüche abgelehnt. Nun wurde diese Regelung geändert und ein neues, gestaffeltes Verfahren eingeführt: Bei geringer Schuld wird ein großer Teil des Schadens ersetzt, je größer die Schuld, desto weniger wird gezahlt.
Wie stark die Schuld bewertet wird, entscheiden die Versicherer nicht von Fall zu Fall, sondern es wurde ein Leistungskatalog zusammengestellt. Demnach übernimmt die Versicherung 75 Prozent des Schadens, wenn ein Stoppschild überfahren wurde. Beim Überfahren einer roten Ampel dagegen sind wird nur die Hälfte ersetzt. Blieb der Schlüssel im Schloss stecken und das Auto wird daraufhin gestohlen, erhält der Versicherte nur 25 Prozent.
Wird auf andere Weise leichtfertig mit dem Schlüssel umgegangen - bleibt er beispielsweise während eines Toilettenbesuchs auf dem Tisch der Gaststätte liegen und wird dort entwendet - werden drei Viertel des entstandenen Schadens übernommen. Bei Unfällen, infolge von Trunkenheitsfahrten kommt es auf die Menge des getrunkenen Alkohols an: Werden mehr als 1,1 Promille festgestellt, muss der Verursacher den Schaden vollständig selber tragen, bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,1, Promille wird immerhin die Hälfte des Schadens ersetzt. Ähnlich sieht es bei Drogen aus, auch hier gibt es eine Staffelung.
Übergibt man bei Dienstfahrten das Fahrzeug an einen Fahrer, der keinen Führerschein besitzt, ohne davon zu wissen, werden 75% getragen. Es ist nun sogar möglich, einen Tarif auszuwählen, bei dem die Versicherung darauf verzichtet, im Fall grober Fahrlässigkeit ihr Recht auf Einrede wahrzunehmen. Der Versicherungsbeitrag ist dann entsprechend höher. Allerdings muss man wissen, dass es bei diesem Tarif keinerlei Ersatz bei Schäden infolge von Trunkenheit oder Drogen gibt. Man sollte also sorgfältig abwägen, für welchen Tarif man sich entscheidet.
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