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KFZ Versicherung für Fahranfänger

FahranfängerDie Führerscheinprüfung ist bestanden, ab jetzt wollen Fahranfänger hinters Steuer und Fahrpraxis sammeln. Doch zuvor sind noch Formalitäten zu erledigen: Die Eltern sollten ihrer KFZ Versicherung unbedingt melden, dass nun auch der Nachwuchs den PKW benutzt. Dadurch wird die Police zwar etwas teurer, aber der Versicherungsschutz ist garantiert, wenn der Sprössling einen Schaden verursacht.

Viele Fahranfänger bekommen ein eigenes Auto. Das ist einerseits praktisch, kann andererseits aber auch richtig ins Geld gehen: Normalerweise zahlen Fahranfänger einen Beitragssatz von 230 Prozent. Prüft man die verschiedenen Tarife genau und hakt nach, stößt man auch auf günstigere Angebote. Eine Möglichkeit ist die Anmeldung des Autos als Zweitwagen der Eltern: Übernimmt ein Elternteil die Versicherung, so gilt auch die Schadenfreiheitsklasse der Eltern. Dadurch wird die Versicherung zwar preiswerter, der Fahranfänger sammelt hierbei allerdings auch keine eigenen Rabattpunkte. Einige Versicherer bieten eine Übertragung des Rabattes der Eltern auf das Kind, hier zählen allerdings nur die vom Anfänger selbst gefahrenen Jahre – außerdem müssen die Eltern dann auf den Rabatt verzichten.

Es ist jedoch auch möglich, dass der Fahranfänger gleich zu Anfang seine eigenen schadenfreien Jahre sammelt. Oft bekommt er statt des Beitragssatzes von 230 Prozent den 140-Prozent Beitragssatz, wenn er darauf hinweist, dass seine Eltern schon eine Autoversicherung besitzen. Am ehesten spielt hier selbstverständlich das Versicherungsunternehmen mit, das die Eltern bereits versichert.

Vorteile haben Kinder von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes, denn sie profitieren von denselben Sonder-Konditionen wie die Eltern. Manche KFZ Versicherungen erweisen sich als großzügig, wenn der Führerschein-Neuling ein Fahrsicherheits-Training absolviert hat. Sie gewähren den 140-Prozent-Beitragssatz dann auch einem Fahranfänger.

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