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Zu jedem Jahresende ergibt sich bei Millionen von Autofahrern der Wunsch, mit dem eigenen Fahrzeug in einen günstigeren Haftpflicht- oder Kaskotarif zu wechseln. In der Tat ist die Bandbreite an Tarifen und Beiträgen der deutschen Versicherer sehr groß und macht den Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus überlegenswert, allerdings ist der gewünschte Tarifwechsel auch mit Tücken verbunden.
Viele Versicherte übersehen, dass sich mit einer Absenkung der Versicherungskosten auch die gebotenen Leistungen des Versicherungsvertrags reduzieren können. Sinnvoller ist es da in vielen Fällen, eher verschiedenen Sonderklauseln der Versicherungen zuzustimmen, mit denen sich ohne größere Einschränkungen der aktuelle Beitragssatz reduzieren lässt.
Gebotene Leistungen beim Versicherungswechsel genau beachten
Auf den ersten Blick erscheinen sowohl in der KFZ-Haftpflicht wie bei der Voll- und Teilkaskoversicherung viele Tarife sehr ähnlich. Selbst wer auf die gleichen Deckungssummen achtet, die einen der häufigsten Stolpersteine beim Versicherungswechsel darstellen, wird in seinem neuen Tarif nicht immer auf die gleichen Konditionen treffen. Beim Blick in die neuen Versicherungsbedingungen stellt sich beispielsweise schnell heraus, dass der neue Versicherer grob fahrlässig herbeigeführte Schäden komplett nicht übernimmt oder bei Schäden durch Nagetiere nur bestimmte Teile des Fahrzeugs bei der Reparatur kostentechnisch übernimmt. Wer die gleichen Leistungen wie bisher auch vom neuen Tarif erwartet, wird um einen genauen Vergleich der einzelnen Vertragsklauseln nicht herumkommen.
Ergänzende Klauseln beim Altvertrag prüfen
Sollte eine angekündigte Beitragserhöhung auch ohne Wechsel des Versicherers kompensiert werden, kann dies durch die Überprüfung von Sonderklauseln erfolgen. Beispielsweise führen viele Versicherer eine Kooperation mit diversen Werkstätten im gesamten Bundesgebiet, die im Rahmen der sogenannten Werkstattbindung zu Rabatten bei der Tarifierung führen. In diesem Fall gibt der Versicherungsnehmer die freie Werkstattwahl zu Gunsten eines niedrigeren Versicherungsbeitrags auf. Wer seiner aktuellen Versicherung mit einem Wechsel des Anbieters droht, wird zudem überrascht sein, wie häufig sich mit weiteren Klauseln die Möglichkeit zu einer Absenkung des Beitrags ergibt.

