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Kranken- und Pflegeversicherung bei Bezug der Riester-Rente

altersvorsorge1Der Abschluss von Verträgen zur privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer, sogenannte Riester-Verträge, unterliegen unter  Umständen bei der Auszahlung einer Sozialversicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die  ausgezahlten Renten sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden.

Dies kann für einen großen Teil der Riester-Verträge zutreffen, nämlich dann, wenn die Verträge über den Arbeitgeber im  Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen wurden. In einem solchen Fall erhalten die Arbeitgeber ein günstiges  Angebot für den Abschluss der Verträge durch Pensionsfonds, Rentenkassen oder Direktversicherer. Der sich daraus ergebende  Kostenvorteil wird an die Arbeitnehmer weitergegeben. Durch die gezahlten gesetzlichen Zulagen sowie einen eventuellen  Steuernachlass durch die Einkommenssteuererklärung scheint dieses Modell auf den ersten Blick eine lohnende Sache zu sein.

Das dicke Ende kommt dann aber bei der Auszahlung der Beiträge, denn für über den Arbeitgeber abgeschlossene Riester-  Verträge sind bei der Auszahlung die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Dies hebt den Kostenvorteil  während der Einzahlungsphase wieder auf, sodass unterm Strich kein Vorteil mehr verbleibt.  Eine Alternative ist der Abschluss eines privaten Riester-Vertrages, da hier keine Sozialabgaben auf die ausgezahlten Renten zu  leisten sind. Dies gilt für die Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), also die meisten Bezieher von  Renten. Ausgenommen von dieser Befreiung sind allerdings freiwillig versicherte Rentner, die trotzdem der Sozialabgabenpflicht  unterliegen.

Für alle Pflichtversicherten ist der Weg über den privaten Riester-Vertrag aber die Möglichkeit, die Abgaben zur  Kranken- und Pflegeversicherung für die Riester-Rente zu vermeiden.

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