Da es nach wie vor an Nachweisen für die Wirksamkeit heilpraktischer Behandlungen fehlt, werden diese Kosten nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Da ein Behandlungserfolg sehr oft mit einem Glaubenserfolg gleichgesetzt wird, soll die Masse der Versicherten nicht mit den Kosten dieser Art von Behandlung belastet werden.
Wer trotzdem als gesetzlich Versicherter einen Heilpraktiker aufsucht, muss diese Kosten selber bestreiten. Allerdings gibt es Möglichkeiten, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen, um die Kosten bei regelmäßigen Besuchen nicht ausufern zu lassen. Regelmäßig ist dabei das Stichwort, denn für nur gelegentliche Besuche lohnt sich eine solche Versicherung meistens eher nicht. Wie bei allen Zusatzversicherungen sollte man auch in diesem Fall genau die Preise und Leistungen miteinander vergleichen. Manche Versicherungen übernehmen nur einen Teil der Kosten.
Es sollte nicht nur die Behandlung durch den Heilpraktiker selber, sondern auch die Kosten für die Naturheilverfahren selbst versichert sein. Bei einem Vergleich sollte man ebenso auf eventuelle Mindestlaufzeiten der Versicherungsverträge sowie die Kündigungsfristen achten. Die ideale Versicherung trägt dabei einen großen Anteil der Kosten, ist dabei günstig und hat kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Für Versicherte in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) sind die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker oftmals mit eingeschlossen oder können später integriert werden. Bei der Wahl der PKV sollte man auf diese Punkte achten, wenn man auf einen Heilpraktiker Wert legt. Eventuell kann durch den Ausschluss der Leistungen auch der Beitragssatz gesenkt werden.
Bevor man sich aber Gedanken zum Sinn einer Zusatzversicherung oder Integration bzw. Ausschluss einer Heilpraktikerbehandlung macht, sollte man zunächst einmal eine solche Behandlung ausprobieren und sich von der Wirksamkeit persönlich überzeugen. Dann kann man den nächsten Schritt gehen und über die Kostenseite nachdenken.

