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Leitet die Reform der Zusatzbeiträge ein Kassensterben ein?

ZusatzzahlungenDie Regierung hat beschlossen, die Gestaltung der Zusatzbeiträge in die Hände der einzelnen Krankenkassen zu legen. Damit kommt auf viele Versicherte eine finanzielle Mehrbelastung zu. Es steht zu befürchten, dass der liberalisierte Wechsel von einer Versicherung zur anderen dazu führen wird, dass einige Krankenkassen auf der Strecke bleiben.

Es ist derzeit zu verzeichnen, dass es sich nicht mehr ausschließlich um jüngere und gut verdienende Versicherte handelt, die einen Wechsel ihrer Krankenkasse ins Auge fassen. Erstmals gehören zu den Wechselwilligen auch viele Rentner und Hartz IV-Empfänger. Gerade für diesen Personenkreis können die Zusatzbeiträge eine nicht tragbare Belastung darstellen. Es wird bei einigen Krankenkassen inzwischen davon gesprochen, dass etwa 20 Prozent der Mitglieder zu Kassen abwandern, die entweder gar keinen oder einen niedrigeren Zusatzbeitrag erheben. Durch die Neugestaltung im Tarifwesen wird für viele Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, auch ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung immer interessanter. Erreichen wollte die Regierung, dass ein marktgerechter Wettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen stattfinden kann.

Bisher war eine Unterscheidung nur durch die unterschiedlichen Leistungsangebote möglich, zumindest seitdem der einheitliche Beitragssatz beschlossen worden war. Nun entwickelt sich der Zusatzbeitrag, den ein Versicherter zahlen muss, zu einem ganz entscheidenden Bewertungskriterium. Besonders kleinere Krankenkassen müssen hier ganz erheblich um ihre Existenz fürchten. Es steht zu erwarten, dass sich die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland in naher Zukunft deutlich dezimieren wird. Bisher ist der Zusatzbeitrag auf maximal ein Prozent des Einkommens begrenzt. Nach dem mit Spannung erwarteten neuen Gesetzentwurf soll diese Begrenzung aufgehoben werden, sodass Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erhoben werden können.

Zwar sieht der Gesetzentwurf vor, dass im Wege der Steuerleichterungen trotzdem eine Begrenzung auf maximal zwei Prozent des Einkommens eingehalten werden soll. Ob diese Maßnahme das Überleben der einzelnen Krankenkassen sicherstellen kann, bleibt abzuwarten.

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