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Risikolebensversicherung: Vorsorge für den Ernstfall

Risikolebensversicherung FamilieNiemand möchte gern daran denken, dass ein lieber Angehöriger früh verstirbt. Doch in Deutschland starb im Jahr 2010 rund jeder Sechste vor dem 65. Lebensjahr. Für viele Familien kann dieser Unglücksfall nicht nur persönlichen Schmerz bedeuten, sondern sie auch an den Rand der finanziellen Existenz bringen. Eine Risikolebensversicherung kann die Familie jedoch für den Ernstfall absichern.

Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung kein Sparplan, sondern purer Todesfallschutz, d. h., die Versicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit etwa durch Unfall oder Krankheit verstirbt. Bleibt der Versicherungskunde am Leben, erhält er zum Versicherungsende kein Geld. Über den Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten vor allem Eltern nachdenken, denn durch die Versicherungsleistung können die Hinterbliebenen und Kinder so wenigstens relativ sorgenfrei ihren Lebensunterhalt bestreiten. Doch auch wenn ein Partner kaum Rentenansprüche hat oder bei unverheirateten Paaren, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Selbst die Existenz kleinerer Firmen kann mit dieser Versicherung nach dem Ableben des Firmeninhabers gesichert werden.

Wie so häufig bei den Versicherungen sind auch bei den Risikolebensversicherungen die Preisunterschiede enorm. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also in jedem Fall. Die Höhe des Beitrages richtet sich aber auch nach Alter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person sowie nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Junge gesunde Nichtraucher ohne gefährliches Hobby kosten weniger als ältere Versicherungsnehmer oder Raucher. Bis zum Dezember 2012 können sich Frauen in der Regel noch günstiger versichern als Männer, da diese statistisch gesehen früher versterben. Danach dürfen die Versicherer bei der Risikobeurteilung keinen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern machen. Auch Erkrankungen oder Übergewicht lässt die Prämien steigen. Achten muss der Versicherungsnehmer auch auf die Laufzeit und die Höhe der Versicherungsleistung. Bei besonders hohen Leistungen kann die Versicherungsgesellschaft sogar ein ärztliches Gutachten verlangen, auf dessen Grundlagen dann die Höhe der Versicherungsprämie ermittelt wird.


Kaskoversicherungen beim Auto: Was man unbedingt wissen sollte

VollkaskoversicherungFür das Halten und Führen eines Kraftfahrzeugs ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese soll sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls entstandene Schäden am Eigentum Dritter finanziell abgedeckt sind. Beschädigungen am eigenen Fahrzeug müssten dann allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden – zu diesem Zweck schließen die meisten Fahrzeughalter zusätzlich eine Kaskoversicherung ab. Diese ist unterteilt in Teilkasko und Vollkasko und übernimmt, je nach vereinbartem Versicherungsumfang, bestimmte Schäden, die am eigenen Kfz entstehen können.

Der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko liegt vornehmlich darin, welche Schadensfälle von der Versicherung übernommen werden. So sind bei der Teilkasko Wildunfälle, Sturm-, Überschwemmung- und Hagelschäden sowie Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder dessen Teilen grundsätzlich versichert. Möchte man sich für den Fall einer Kollision absichern, sollte man einen Vollkaskoschutz wählen: Dieser kommt auch für Beschädigungen auf, die durch Fahrerflucht, Vandalismus oder Eigenverschulden verursacht wurden. Das gilt auch, wenn Dritte an dem Unfall beteiligt waren, die selbst über keinen Versicherungsschutz verfügen.

Die Beiträge, die für einen Teil- oder Vollkaskoversicherungsschutz anfallen, richten sich vornehmlich nach Faktoren wie der Regionalklasse, der Typklasse des Fahrzeugs und auch der Schadenfreiheitsklasse des Fahrers. Allerdings ist zu beachten, dass die SF-Klassen bei der Teilkasko keine Berücksichtigung finden. Grund dafür ist die Tatsache, dass hier Eventualitäten versichert werden, auf die der Fahrer keinen Einfluss nehmen kann, wie zum Beispiel Schäden durch Naturgewalten oder Wildunfälle, während bei der Vollkasko in der Autoversicherung auch das eigene Fahrverhalten eine Rolle spielt.

Experten raten jedem Autofahrer dazu, eine Kaskoversicherung abzuschließen, denn selbst ein eigenes fehlerfreies Fahrverhalten schützt im Straßenverkehr nicht vor eventuellen Schäden. Ob man sich für eine Teilkasko oder eine Vollkasko entscheidet, sollte man von einigen Faktoren wie beispielsweise dem Alter des Fahrzeugs abhängig machen. Bei einem neuen Kfz lohnt es sich durchaus, einen Vollkaskoschutz zu vereinbaren. Bei älteren Fahrzeugen spielt auch die finanzielle Lage des Fahrers eine Rolle. Bevor man eine Kaskoversicherung abschließt, sollte in jedem Fall auch ein Vergleich stattfinden, denn nicht automatisch bedeutet eine Teilkaskoversicherung auch geringere Beiträge. Grund dafür können unter anderem die SF-Klassen sein: Ein Autofahrer, der lange Zeit unfallfrei unterwegs war, kann dadurch bei der Vollkasko niedrige Beiträge erreichen, als er bei einer Teilkasko zahlen müsste, bei welcher die SF-Klassen nicht berücksichtigt werden. Außerdem werden die Typklassen in der Vollkaskoversicherung oft niedriger angesetzt. Nicht zuletzt kommt es auch auf die Selbstbeteiligung an, über deren Höhe der Fahrer selbst entscheiden kann.


Unisex-Tarife: Verträge müssen nicht umgestellt werden

Unisex-Tarife VersicherungenAb Ende 2012 dürfen neu abgeschlossene Verträge für Renten-, Auto- und Krankenversicherungen sich nicht mehr geschlechtsspezifisch unterscheiden. Die sogenannten Unisex-Tarife, bei denen Männer und Frauen gleichermaßen behandelt werden, sind ab dem 21. Dezember 2012 Pflicht, so hat es die zuständige Behörde bereits im März 2011 entschieden.

Bisher ist es Standard, dass männliche und weibliche Kunden bei den genannten Versicherungsformen teils unterschiedlich behandelt werden. Frauen müssen beispielsweise aufgrund einer statistisch höheren Lebenserwartung entsprechend höhere Beiträge für die Krankenversicherung leisten. Dafür können sie bei der Kfz-Versicherung häufig sparen, da weibliche Autofahrer statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen als männliche Verkehrsteilnehmer.

Dies soll in Zukunft der Vergangenheit angehören. Die Unisex-Tarife sind ein deutlicher Schritt in Richtung Gleichstellung – zumindest auf den ersten Blick. Denn die neuen Regelungen gelten nur für Neuverträge, bereits bestehende Policen werden nicht an die neuen Verordnungen angepasst. Der Grund dafür ist der Behörde zufolge ein nicht zu vertretender bürokratischer Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten. Darauf hatten die Versicherer im Vorfeld hingewiesen. Eine Umstellung der Bestandsverträge sei im Interesse aller nicht vorgesehen, so eine Sprecherin. Es läge vielmehr in den Händen der Versicherer, eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu gewährleisten. Da es in Deutschland durchaus üblich ist, beispielsweise Kfz-Versicherungsverträge automatisch zu verlängern, wenn diese nicht gekündigt werden, ist allerdings zu erwarten, dass die geschlechtsspezifischen Unterschiede noch eine geraume Zeit bestehen bleiben.

Übrigens müssen ab Ende 2012 längst nicht alle versicherungstechnischen Unterschiede, die sich auf das Geschlecht des Kunden beziehen, vermieden werden. Weiterhin erlaubt bleiben beispielsweise die unterschiedlichen Rückstellungen bei den Krankenversicherungen oder auch die Kostenübernahme bestimmter medizinischer Risiken. Auch die Preise bei einer Rückversicherung dürfen sich weiterhin am Geschlecht orientieren. Inwiefern und vor allem wann eine tatsächliche Gleichberechtigung auf dem Versicherungssektor umgesetzt wird, ist demnach noch offen.


Hausratversicherung – ein Vergleich lohnt sich

Hausratversicherung FahrlässigkeitZwar ist eine Hausratversicherung nicht existenziell, sie gehört aber doch zu den wichtigen Versicherungen. Bei größeren Besitzständen sollte sie auf jeden Fall abgeschlossen werden, jedoch nicht ohne sich vorher genau mit den Versicherungsbedingungen und Kosten zu beschäftigen.

Eine Hausratversicherung tritt immer dann ein, wenn Schäden am Hausrat wie Möbel, Fernseher oder Fahrräder zum Beispiel durch Einbruch, Brand oder Rohrbruch aufgetreten sind. In der Regel lohnt sich diese Versicherung erst, wenn der gesamte Hausrat einen bestimmten Wert erreicht hat. So wird es beispielsweise in einer kleinen Studentenwohnung nicht solche Werte geben wie in einer luxuriös eingerichteten Wohnung oder einem Einfamilienhaus.

Ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie bei Hausratversicherungen ist die Lage des zu versichernden Objektes. Die Versicherungsunternehmen haben Deutschland in Risikozonen unterteilt. Das bedeutet, dass Versicherungen für Wohnungen in Großstädten häufig teurer sind als vergleichbare Wohnungen auf dem Lande. Darüber hinaus wird in die Berechnung die Lage, z. B. in Ufernähe mit Hochwassergefahr, einbezogen. Doch auch Gegenstände, die zusätzlich versichert werden sollen (etwa teure Fahrräder), können die Prämie in die Höhe treiben. Grobe Fahrlässigkeit – klassisch: der vergessene Topf auf dem Herd – wurde in früheren Versicherungen grundsätzlich ausgeschlossen. Heute jedoch müssen die Versicherer wenigstens einen Teil des Schadens übernehmen, allerdings ist die Höhe meist begrenzt.

Auch bei der Höhe der Versicherungssumme ist Vorsicht geboten. Zwar rechnen viele Versicherer mit der Pauschalsumme von ca. 650 Euro pro Quadratmeter, diese sollte jedoch nur eine Richtlinie sein. Besser ist es, seine Versicherungssumme individuell zu berechnen, denn wird sie zu hoch angesetzt, zahlt der Kunde zu viel Beitrag. Schlimmer jedoch ist es, wenn die Summe zu niedrig gewählt wird, denn im Schadensfall wird dann auch weniger Geld ausgezahlt. Bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro und einem realen Wert des Hausrats von 90.000 Euro wird ein Drittel der Schadenssumme nicht ausgezahlt. Das gilt auch bei Teilschäden.


Beitragsanstieg: Auch privat Versicherte können den Tarif wechseln

Beitragsanstieg PKVKunden von privaten Krankenversicherungen sind Beitragserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert – auch sie können in eine andere Tarifstufe wechseln. Unter Umständen ist ein verändertes Leistungsangebot die Folge.

Wenn die private Krankenversicherung die Beiträge erhöht, steht es den Versicherten frei, beim selben Unternehmen in einen anderen Tarif zu wechseln. Dadurch können die monatlich fälligen Beitragskosten gesenkt werden. Eine neue Gesundheitsprüfung ist meist nicht Voraussetzung, Altersrückstellungen bleiben dem Kunden ebenfalls erhalten. Nicht jeder Anbieter steht der Wechselwilligkeit der Versicherten positiv gegenüber. Dennoch können Kunden auf ihrem Recht bestehen – Experten empfehlen, das Unternehmen schriftlich zur Unterbreitung eines günstigeren Angebots aufzufordern.

Da sich die Anbieter häufig sträuben und diese Anträge nicht immer zeitnah beantworten, kann es ratsam sein, die Aufforderung mit dem Setzen einer angemessenen Frist für die Antwort zu verknüpfen. Lässt der Versicherer diese Frist ohne Reaktion verstreichen oder gibt es anderweitige Probleme, steht dem Kunden der Weg zum Ombudsmann offen – dabei handelt es sich um eine Schlichterinstanz, die bei Streitigkeiten mit der privaten Krankenversicherung angerufen werden kann.

Bevor sich der Kunde für den Tarifwechsel entscheidet, sollte er die Leistungen des alten und des neuen Tarifs genau unter die Lupe nehmen. Ein geringerer Leistungsanspruch ist zwar nicht die Regel, dennoch ist es möglich, dass es beim neuen Tarif diesbezügliche Einschränkungen gibt. Auch das Gegenteil kann der Fall sein – für ein erweitertes Leistungsspektrum können Versicherer jedoch Wartezeiten festlegen oder Risikozuschläge verlangen. Diese Hürden kann der Kunde durch die Vereinbarung eines Leistungsausschlusses umgehen.

Versicherungsexperten raten davon ab, bei einer anstehenden Beitragserhöhung lediglich die Selbstbeteiligung zu erhöhen – hier können dem Versicherungsnehmer Mehrausgaben entstehen: Häufigere Arztbesuche im Folgejahr hätten höhere Kosten zur Folge. Sind die Prämien zu hoch, ist der Wechsel in den Basistarif möglich. Seit 2009 sind die Versicherer verpflichtet, Kunden mit einem Mindestalter von 55 Jahren diesen Tarif anzubieten. Die Leistungen orientieren sich an denen der gesetzlichen Kassen, deren Höchstbeitrag darf nicht überschritten werden.

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