Niemand möchte gern daran denken, dass ein lieber Angehöriger früh verstirbt. Doch in Deutschland starb im Jahr 2010 rund jeder Sechste vor dem 65. Lebensjahr. Für viele Familien kann dieser Unglücksfall nicht nur persönlichen Schmerz bedeuten, sondern sie auch an den Rand der finanziellen Existenz bringen. Eine Risikolebensversicherung kann die Familie jedoch für den Ernstfall absichern.
Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung ist die Risikolebensversicherung kein Sparplan, sondern purer Todesfallschutz, d. h., die Versicherung zahlt, wenn die versicherte Person während der Laufzeit etwa durch Unfall oder Krankheit verstirbt. Bleibt der Versicherungskunde am Leben, erhält er zum Versicherungsende kein Geld. Über den Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten vor allem Eltern nachdenken, denn durch die Versicherungsleistung können die Hinterbliebenen und Kinder so wenigstens relativ sorgenfrei ihren Lebensunterhalt bestreiten. Doch auch wenn ein Partner kaum Rentenansprüche hat oder bei unverheirateten Paaren, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Selbst die Existenz kleinerer Firmen kann mit dieser Versicherung nach dem Ableben des Firmeninhabers gesichert werden.
Wie so häufig bei den Versicherungen sind auch bei den Risikolebensversicherungen die Preisunterschiede enorm. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also in jedem Fall. Die Höhe des Beitrages richtet sich aber auch nach Alter und Gesundheitszustand der zu versichernden Person sowie nach der Höhe der gewünschten Versicherungssumme. Junge gesunde Nichtraucher ohne gefährliches Hobby kosten weniger als ältere Versicherungsnehmer oder Raucher. Bis zum Dezember 2012 können sich Frauen in der Regel noch günstiger versichern als Männer, da diese statistisch gesehen früher versterben. Danach dürfen die Versicherer bei der Risikobeurteilung keinen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern machen. Auch Erkrankungen oder Übergewicht lässt die Prämien steigen. Achten muss der Versicherungsnehmer auch auf die Laufzeit und die Höhe der Versicherungsleistung. Bei besonders hohen Leistungen kann die Versicherungsgesellschaft sogar ein ärztliches Gutachten verlangen, auf dessen Grundlagen dann die Höhe der Versicherungsprämie ermittelt wird.
Für das Halten und Führen eines Kraftfahrzeugs ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese soll sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls entstandene Schäden am Eigentum Dritter finanziell abgedeckt sind. Beschädigungen am eigenen Fahrzeug müssten dann allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden – zu diesem Zweck schließen die meisten Fahrzeughalter zusätzlich eine Kaskoversicherung ab. Diese ist unterteilt in Teilkasko und Vollkasko und übernimmt, je nach vereinbartem Versicherungsumfang, bestimmte Schäden, die am eigenen Kfz entstehen können.
Ab Ende 2012 dürfen neu abgeschlossene Verträge für Renten-, Auto- und Krankenversicherungen sich nicht mehr geschlechtsspezifisch unterscheiden. Die sogenannten Unisex-Tarife, bei denen Männer und Frauen gleichermaßen behandelt werden, sind ab dem 21. Dezember 2012 Pflicht, so hat es die zuständige Behörde bereits im März 2011 entschieden.
Zwar ist eine Hausratversicherung nicht existenziell, sie gehört aber doch zu den wichtigen Versicherungen. Bei größeren Besitzständen sollte sie auf jeden Fall abgeschlossen werden, jedoch nicht ohne sich vorher genau mit den Versicherungsbedingungen und Kosten zu beschäftigen.
Kunden von privaten Krankenversicherungen sind Beitragserhöhungen nicht schutzlos ausgeliefert – auch sie können in eine andere Tarifstufe wechseln. Unter Umständen ist ein verändertes Leistungsangebot die Folge.
