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Bürger beklagen Informationsdefizite bei der Rente

Informationsdefizit bei Bürgern - Wann gilt Renteneintrittsalter?

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Laut einer aktuellen Umfrage fühlen sich etwa vier von fünf Bürgern nicht ausreichend über die Regelungen der Rente mit 67 informiert, obwohl dieses Thema bereits seit einiger Zeit mehrfach in den Medien behandelt wird. Oft geschieht dies allerdings auf eine für die Bevölkerung nur schwer verständliche Weise, die Informationen sind selten auf die Bedürfnisse der Beschäftigten zugeschnitten. Daher geht auch ein Drittel der insgesamt 1.000 Befragten davon aus, dass die Neuregelung des Rentenalters bereits jetzt gültig ist, ebenso viele wissen so gut wie gar nichts über die Rente mit 67.

Fakt ist, dass sie nach dem aktuellen Stand der Politik schrittweise eingeführt werden soll, erst im Jahr 2029 wird sie voraussichtlich vollständige Gültigkeit erlangen. Diese Gesetzesänderung wurde beschlossen, um den finanziellen Belastungen durch den demografischen Wandel der Bevölkerung entgegenzuwirken. Da die Lebenserwartungen inzwischen deutlich höher sind als früher und die Geburtenraten zugleich sinken, werden in Zukunft immer weniger Arbeitnehmer für die Alterssicherung einer wachsenden Zahl an Senioren aufkommen müssen.

Derzeit stehen für die Finanzierung eines Rentners statistisch gesehen noch drei Beschäftigte zur Verfügung, in Zukunft könnte sich dieses Verhältnis aber deutlich verschieben. Sollten sich die gesellschaftlichen Entwicklungen auch künftig unverändert fortsetzen, müssten die Beiträge eines Arbeitnehmers in zwanzig Jahren bereits ausreichen, um zwei Rentner zu finanzieren. Dennoch sind nur wenige bereit, tatsächlich bis zu ihrem 67. Lebensjahr zu arbeiten. Jeder dritte Befragte möchte sich lieber durch privates Sparen einen früheren Renteneintritt ermöglichen, ebenso viele Befragte sind bereit, für einen zeitigen Ruhestand geringere Rentenzahlungen zu akzeptieren.

Generell erntet die Neuregelung in der Bevölkerung nur wenig Zustimmung, der Großteil der Befragten spricht sich dagegen aus. Zugleich steigt das Bewusstsein für die Bedeutung der privaten Altersvorsorge, obgleich sich nur ein geringer Anteil der Umfrage-Teilnehmer bereits intensiv mit dieser Thematik beschäftigt hat.


Die private Krankenversicherung – Warum Frauen mehr bezahlen

Beitrag Private Krankenversicherung bei Frauen

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Bei der Beitragsberechnung für eine private Krankenversicherung werden für Frauen grundsätzlich höhere Beiträge gefordert als für Männer – auch wenn Alter und Gesundheitszustand bei beiden gleich sind. Begründet wird diese Differenz mit einer höheren Kostenbelastung durch häufigere ärztliche Untersuchungen bei Frauen. Dem Versicherten, insbesondere den weiblichen Versicherungsnehmern, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Beitragsdifferenz. Zumal in Deutschland die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz vorgeschrieben ist und auch innerhalb der EU eindeutige Regelungen zu diesem Thema bestehen.

Versuche der Politik, diese Vorgehensweise als ungerecht anzusehen, stießen beim Bundesfinanzministerium jedoch auf Ablehnung. Auch unter der Berücksichtigung des deutschen Grundgesetzes und der Regelungen in der EU sah man in den unterschiedlichen Versicherungsbeiträgen keinen Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Die Analyse statistischer Daten zeige deutlich, dass für die medizinische Betreuung von Frauen tatsächlich höhere Kosten aufgewendet werden müssten als für Männer. Insbesondere Geburten und die häufigere Inanspruchnahme von Vorsorgeuntersuchungen rechtfertigen laut Angabe der Experten einen höheren Beitrag zur privaten Krankenversicherung für weibliche Versicherungsnehmer.

Zwar sind die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Männern nicht geringer, diese nehmen solche Untersuchungen jedoch seltener in Anspruch und verursachen somit geringere Kosten. Ausschlaggebend ist also die Anzahl der Untersuchungen, nicht deren Qualität oder Umfang. Somit sei eine erhöhte Beitragszahlung von Frauen für eine private Krankenversicherung durchaus berechtigt.

Betrachtet man die Kostenentwicklung für die private Krankenversicherung jedoch einmal genauer, stellt sich heraus, dass sich die Differenz zwischen den Versicherungsbeiträgen für Männer und Frauen in den letzten Jahren deutlich verringert hat. Schon längst zahlen weibliche Versicherungsnehmer nicht mehr wesentlich mehr als männliche. Sollte die Beitragsentwicklung in Zukunft ähnlich verlaufen wie bisher, ist von einer weiteren Angleichung der Beiträge auszugehen.


Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen sinken 2011

Pflichtversicherungsgrenze-Krankenkasse.jpg

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Zwar sind die neuen Gesetze über die Krankenversicherungen noch nicht endgültig beschlossen, doch es scheint sicher, dass 2011 erst mal seit mehreren Jahren die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden. Erhält das Gesetz im Bundesrat die nötige Mehrheit, sinkt die Versicherungspflichtgrenze ab dem 1. Januar 2011 von 4.162,50 Euro pro Monat oder 49.950,00 Euro pro Jahr auf monatlich 4.125,00 Euro bzw. 49.500,00 Euro pro Jahr.

Die Versicherungspflichtgrenze definiert, bis zu welchem Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Erreicht oder übersteigt sein Einkommen diese Grenze, darf er in die private Krankenversicherung wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen definiert, bis zu welchem Einkommen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung abgeführt werden müssen. Übersteigt das eigene Einkommen diese Grenze, wird trotzdem nur ein Maximalbeitrag von der genannten Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch hier sinkt die Grenze für 2011 von derzeit 45.000,00 Euro jährlich (entspricht 3.750,00 Euro monatlich) auf dann 44.550,00 Euro bzw. 3.712,50 Euro pro Monat.

Die Absenkung des Beitragshöchstsatzes hat auch Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen, da dadurch auch der Arbeitgeberzuschuss sinkt. Allerdings wird dies durch die geplante Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 % auf 15,5 % wieder ausgeglichen. Damit steigt der Höchstbeitrag von derzeit 558,75 Euro auf 575,43 Euro monatlich. Der Arbeitnehmer hat davon maximal 304,43 Euro monatlich zu tragen, der Rest wird vom Arbeitgeber übernommen.

Darüber hinaus dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die allein vom Versicherten zu finanzieren sind. Als Grund für die Absenkung der Pflichtversicherungs- und Beitragsbemessungsgrenze werden die sinkenden Löhne und Gehälter als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise angegeben. Fakt ist, dass diese Änderungen wieder mehr Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private zu wechseln. Verstärkt wird diese Entwicklung aber auch durch die Pläne der Koalition zur Gesundheitsreform.


Verwaltungs- und Maklerkosten in der PKV

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Im kommenden Jahr haben viele gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, in eine private Krankenkasse zu wechseln. Wem die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht mehr ausreichen oder wer die Erhebung von Zusatzbeiträgen ungerecht findet, muss nur die Einkommensgrenze von derzeit knapp 49.950 Euro jährlich erreichen und hat dann die Chance, bereits im Dezember 2010 in die private Kasse seiner Wahl zu wechseln.

Für die meisten Kunden sind wohl vorrangig die Höhe der Beiträge und der Umfang der Leistungen ausschlaggebend bei der Wahl der Krankenkasse; die Verwaltungskosten sollten jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Eine Versicherung, die ihre Werbungs- und Maklerkosten möglichst niedrig halten kann, beweist eine gute Kalkulation und kann ihre Bestandskunden ausreichend und kostengünstig versorgen.

Ein bekanntes Wirtschaftsmagazin hat einen Kostenvergleich der zwanzig marktführenden Privatversicherer angestellt und dabei festgestellt, dass im letzten Jahr jeder neue Kunde Werbungs- und Vertriebskosten von knapp 11.000 Euro verursacht hat. Diese Kosten werden letztendlich durch die bereits bestehende Kundschaft beglichen, da die einmalig gezahlte Prämie bei Versicherungsbeginn dafür selbstverständlich nicht ausreicht. Je mehr in die Anwerbung von Neukunden investiert wird, umso mehr müssen auch die Bestandskunden finanziell betreut werden, damit diese nicht verloren gehen. Da jede private Krankenkasse nur über ein bestimmtes Budget verfügt, muss bei höheren Vertriebs- und Maklerkosten mit Einschnitten in den Leistungen gerechnet werden. Bei allen Unternehmen zusammengezählt entstanden so Gesamtkosten von ca. 2,3 Millionen Euro, von denen ein Großteil für Vertriebs- und Neuwerbungskosten anfiel.

Durch den vereinfachten Neukundenzulauf werden voraussichtlich hauptsächlich die Makler profitieren. Die Verwaltungskosten, die Kunden ebenfalls im Auge behalten sollten, betrugen immerhin noch insgesamt knappe 725,02 Millionen Euro. Diese werden für die Verwaltung der Leistungen und die Betreuung der Kunden verwendet. Die Anteile der einzelnen Versicherer an der Gesamtsumme betragen zwischen ca. 3,8% und 0,9%.


Kostenerstattungstarife sind für die Versicherten oft teuer

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Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich alternativ zur üblichen Abrechnung über die Krankenversicherungskarte für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden. Dabei erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst aus eigener Tasche begleichen muss und anschließend bei seiner Krankenkasse einreichen kann.

Diese erstattet aber keineswegs den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur den Anteil, der den üblichen Behandlungskosten für einen gesetzlich Versicherten entspricht, außerdem behalten die Versicherungen einen gewissen Prozentsatz als Bearbeitungsgebühr ein. Für den Patienten bedeutet dies, dass er zum Teil sogar zwei Drittel seiner Arztrechnung selbst bezahlen muss. Dies liegt unter anderem an den Abrechnungsmodalitäten für Privatpatienten, bei denen ein Grundbetrag mit einem gewissen Faktor multipliziert wird. Die meisten Ärzte verwenden hier den Regelhöchstsatz von 2,3, was durchaus legitim, für gesetzlich Versicherte allerdings nachteilig ist.

Des Weiteren erhält die Gebührenordnung für Privatpatienten auch Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Erscheinen diese auf der Arztrechnung, werden die entsprechenden Kosten in der Regel nicht übernommen. Die Vorteile des Kostenerstattungsprinzips halten sich also in Grenzen und liegen vor allem in der bevorzugten Behandlung, die Privatpatienten bei einigen Ärzten erhalten.

Da derartige Tarife das Kostenbewusstsein der gesetzlich Versicherten schärfen können, plant die Politik nun, diese attraktiver zu gestalten. So sollen Patienten künftig eventuell nur noch drei Monate an das Kostenerstattungsprinzip gebunden sein, bisher können sie erst nach einem, teilweise sogar erst nach drei Jahren wieder in den Standardtarif mit Abrechnung über die Versicherungskarte wechseln. Außerdem soll die Bearbeitungsgebühr auf fünf Prozent des Rechnungsbetrages begrenzt werden, was bei manchen Krankenkassen nur die Hälfte der derzeit veranschlagten Kosten ausmachen würde.

Die Versicherungen stehen diesen Plänen skeptisch gegenüber, da derart kurze Fristen nicht nur die Kalkulation erschweren würden, sondern auch viele Versicherte zu einem häufigen Tarifwechsel bewegen könnte, insbesondere wenn teure Behandlungen anstehen.

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