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Zehn Irrtümer über die private Krankenversicherung

Endlich Patient erster Klasse zu sein, davon träumen viele Menschen, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Doch bevor man sich für einen Wechsel entscheidet, sollte man die private Krankenversicherung kritisch hinterfragen und manche Irrtümer endgültig zu den Akten legen.

1. Nur Reiche können sich privat versichern. Das gilt nur für Angestellte, die jährlich mehr als 48.600 Euro brutto verdienen. Der größte Teil der Privatpatienten sind Beamte und Selbstständige, die unabhängig von ihrem Einkommen versichert sind.

2. Private Versicherungen bieten den besseren Schutz. Im Falle psychotherapeutischer Leistungen sind Privatpatienten in der Regel schlechtergestellt

3. Alle gesetzlichen Leistungen bietet auch die Private. Das Angebot an Kuren ist mäßig. Zudem wird die Pflege eines kranken Kindes nicht gefördert.

4. Kapitalrückstellungen halten die Beiträge stabil. Im Schnitt verdoppeln sich die Kosten bei den Privaten alle zwölf Jahre. Das ist zweimal schneller als in der gesetzlichen Versicherung.

5. Steigen die Beiträge, ist die Rückkehr in die Kasse möglich. Das stimmt nur, wenn das Einkommen dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Für Selbstständige und Versicherte über 55 Jahre bleibt nur der Wechsel in den Basistarif.

6. Privatpatienten haben immer die freie Arztwahl. Auch ihnen werden günstigere Haus- oder Primärarztmodelle angeboten. Suchen sie einen Facharzt ohne Überweisung auf, zahlen sie bis zu 20 Prozent der Behandlungskosten aus eigener Tasche.

7. Private Versicherungen zahlen selbst die teuersten Spezialisten. Das ist richtig. Doch sollten Versicherte im Vorfeld mit dem Arzt und der Krankenkasse die Kostenfrage klären. Die Tarife begrenzen das Honorar meistens auf das 2,3 fache des Gebührensatzes.

8. Eheleute können wählen, wie sie ihre Kinder versichern wollen. Das ist nicht richtig. Das Gesetz regelt, dass das Kind bei dem Elternteil zu versichern ist, der das höhere Einkommen erzielt. Eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht. Daher wird für jedes Kind ein eigener Beitrag fällig.

9. Wer unzufrieden ist, kann jederzeit wechseln. Das ist möglich. Der Versicherte verliert allerdings seine Altersrückstellungen. Es wird auch ein neuer Gesundheitscheck fällig. Daher lohnt sich ein Wechsel in der Regel nicht.

10. Der neue Basistarif ist eine Privatversicherung für jedermann. Hierzu gibt es sehr viele Beitritts- und Begrenzungsregelungen. Daher haben sich seit 2009 erst 11.000 Kunden dafür entschieden.


Gesundheitsreform zum Selberbasteln

gesundheitsreform

© Dan Race - Fotolia.com

Wie stopft man die Milliardenlöcher bei den Krankenversicherungen? Kommt die Kopfpauschale oder nicht? Diese Themen stehen nach wie vor im Mittelpunkt der Diskussionen rund um eine neue Gesundheitsreform. Was aber im Jahr 2010 offenkundig erhalten bleibt, ist der einheitliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen.
Versicherte können aber von den unterschiedlichen Leistungsangeboten profitieren und sich ihr persönliches
„Gesundheitsreform-Puzzle” zusammenstellen.

Die große Mehrheit der Mitglieder erwartet bestimmte Serviceleistungen. Neben persönlichen Ansprechpartnern gehören eine telefonische Kontaktmöglichkeit rund um die Uhr sowie umfassende Informationen auf den Internetseiten über medizinische Themen dazu. Diesen Wünschen entsprechen vor allem die Allgemeinen Ortskranken- und Ersatzkassen.

Darüber hinaus bieten die Krankenkassen diverse Modelle wie den „Selbstbehalt” oder die „Beitragsrückerstattung” an, mit denen die Versicherten ihre Prämien reduzieren können. Diese Angebote sind besonders für gesunde Kunden attraktiv. Wenn diese in einem Jahr keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten sie bis zu einem Monatsbeitrag zurückgezahlt. Vorsorgeuntersuchungen und Aufwendungen für Kinder werden dabei nicht angerechnet. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Bonus- und Vorteilsprogramme sowie die Präventionskurse, die eine gesunde Lebensführung mit Prämien honorieren. Mit weiteren Zusatzleistungen werben die Kassen vor allem bei Familien mit kleinen Kindern. Sie zahlen in bestimmten Fällen das Rooming-in im Krankenhaus, sodass ein Elternteil auch über Nacht beim Kind bleiben kann. Weiterhin bieten die Krankenkassen eine große Palette von privaten Zusatzpolicen wie eine Zahnzusatzversicherung zu Vorzugstarifen an.

Ein Wechsel in die passende Krankenkasse ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. An die Wahl ist der Versicherte 18 Monate gebunden, wenn er nicht – zum Beispiel wegen der Erhebung einer Zusatzprämie – sein Sonderkündigungsrecht wahrnimmt.


Verwirrung um die Besteuerung der Altersvorsorge

Altersvorsorge

© tbel - Fotolia.com

Eigentlich sollte die Einführung der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte die Steuerpraxis vereinfachen. Doch gerade bei der Altersvorsorge ist Vorsicht geboten, denn das Finanzministerium unterscheidet streng nach Kapitalerträgen und „sonstigen Einkünften”. Von dieser Einstufung ist abhängig, ob im Alter die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen oder nicht. Zu den Kapitalerträgen werden unter anderem Gewinne aus Kapitallebensversicherungen gezählt. Doch selbst dann ist häufig noch ausschlaggebend, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wann das Guthaben ausgezahlt wird.

Während der Ansparzeit fallen noch keine Steuern an, jedoch bei der Auszahlung. Wurde der Vertrag vor 2005 geschlossen, bleibt die Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag mehr als 12 Jahre bestand und mindestens über fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Darüber hinaus müssen im Todesfall mindestens 60 % der Beitragssumme ausgezahlt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird wiederum die Abgeltungssteuer erhoben. Bei nach dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträgen muss der Versicherte auch Abgeltungssteuer zahlen und zwar auf die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen. Noch schärfer trifft es Versicherte, die ihren Vertrag nach April 2009 abgeschlossen haben, denn die Befreiung von der Abgeltungssteuer wurde noch weiter eingeschränkt.

Etwas übersichtlicher ist die Lage bei Einkünften aus privaten Rentenversicherungen. Zu versteuern ist hier nur der vom Renteneintrittsalter abhängige Ertragsanteil. Berechnet wird dies nach einem individuellen Steuersatz. Bezüge aus Riester- und Rürup-Verträgen sind im Ruhestand ebenfalls steuerpflichtig. Zum Steuersparmodell könnten aber ungeförderte Riester-Verträge werden, indem der Vertrag überspart wird. Die später ausgezahlten Renten sind zwar steuerpflichtig, jedoch nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem individuellen Steuersatz.


Gesetzliche Krankenkassen – Wahrheiten und Vorurteile

Seit dem 1.2.2010 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge bis zu 37,50 Euro erhöhen, um so ihre Finanzlöcher zu stopfen. Nun werden wieder die Diskussionen lauter, ob man als gesetzlich Krankenversicherter nicht immer mehr Geld für weniger Leistung bezahlt. Deshalb hier die wichtigsten Wahrheiten und Vorurteile über die gesetzlichen Kassen:

Kein Unterschied zwischen den Kassen

Bis zum 1.Februar dieses Jahres waren tatsächlich alle gesetzlichen Kassen, bedingt durch die Vorgaben des Gesetzgebers, in ihren Leistungen und Beiträgen nahezu gleich. Seit dem 1.2.2010 ist dies anders. Manche Versicherer verzichten auf den Zusatzbeitrag, andere aber erheben ihn. Des Weiteren muss man auch seit geraumer Zeit vergleichen, wenn es um die Leistungen geht. Einige Kassen bieten im Rahmen eines zeitlich begrenzten „Modellvorhabens“ Leistungen an, die über den gesetzlichen Katalog hinausgehen.

Risiko Krankenkassenwechsel

Wer seine Krankenkasse wechseln will, braucht sich keine Sorgen machen, durch Fristversäumung oder Ablehnung durch eine private Kasse, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung und wird bei eventuell auftretenden Problemen, zum Beispiel bei einem Wechsel, aufrechterhalten.

Der komplizierte Wechsel zur neuen Krankenkasse

Der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse gestaltet sich einfacher als gedacht:

1. Schriftliche Kündigung verfassen und am besten direkt bei der örtlichen Vertretung seiner alten Kasse abgeben. (Kündigung wird zum Monatsende des übernächsten Monats gültig.)

2. Die Bestätigung der alten Kasse muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Kündigung bei Ihnen eingehen. Sollte das nicht der Fall sein, haken Sie nach! Die Bestätigung dann bei der neuen Krankenkasse einreichen.

3. Von Ihrer neuen Kasse erhalten Sie eine Wechselbescheinigung. Die müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.

Die Familie ist kostenlos mitversichert

Das stimmt. Solange der mitversicherte Partner und die Kinder die Einkommensgrenze von 365 Euro nicht überschreiten.

Veraltete Behandlungen für Kassenpatienten

Grundsätzlich müssen dem Patienten alle möglichen Behandlungsmethoden erläutert werden. Der Haken hierbei: Nicht alle werden von den gesetzlichen Kassen bezahlt. In Form der Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) können sich auch Kassenmitglieder allen Behandlungen unterziehen, vorausgesetzt, sie sind bereit, diese aus eigener Tasche zu bezahlen.

Zahlung nur für Zahnersatz nach alten Behandlungsmethoden

Das stimmt so nicht. Denn seit 2005 gilt: Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen den Zuschuss nicht für bestimmte Behandlungsmethoden, sondern für die Therapie an sich. Die Bemessung der Bezuschussung orientiert sich allerdings an den Kosten für eine Standardbehandlung.

Patient zweiter Klasse

Die Behauptung, Privatpatienten würden bevorzugt und besser behandelt, wird von wohl jedem Arzt entschieden abgelehnt. Tatsächlich ist es so, dass die Leistungen, welche von den Kassen bezahlt werden, eine hochwertige Behandlung zulassen. An Privatpatienten kann der Arzt, sofern er ein niedergelassener Mediziner ist, mehr verdienen und so werden diese oft übermäßig therapiert. Das kann bei Kassenmitgliedern schnell den Eindruck erwecken, ein Patient zweiter Klasse zu sein.

Kein Sparpotenzial als Kassenpatient?

Abgesehen von den unterschiedlichen Beiträgen kann der Kassenpatient noch anders sparen. Verschiedene Kassen bieten beispielsweise Bonusprogramme oder Beitragserstattung bei regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen an. Auch erhält man mittlerweile in jeder Apotheke preiswertere rezeptpflichtige Präparate ohne Zuzahlungspflicht.

Selbstzahler haben Privatpatientenstatus

Zwar können selbst zahlende Kassenpatienten alle erdenklichen Behandlungsmethoden erhalten, dennoch zahlt die Kasse lediglich die Katalogleistungen. Das Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Arzt basierend auf der privaten Gebührenordnung behandelt und bekommt dafür, auch im wahrsten Sinne des Wortes, die Rechnung. Denn oftmals überschreiten die Gebühren die Kassensätze und der Patient muss die Differenz selbst zahlen.

Beamte in der GKV

Auch Beamten steht es frei, sich gesetzlich zu versichern. Meist ist für sie aber die private Alternative günstiger.

Auch im Ausland wird gezahlt

Durch das Sozialversicherungsabkommen ist die Gesundheitsversorgung Deutscher im Urlaub in vielen europäischen Ländern gesichert. Dennoch sollte man immer eine Auslandsreiseversicherung abschließen, denn die Kasse zahlt nur die Kosten der Behandlungen, die auch in Deutschland entstanden wären.


Risikolebensversicherung – günstig gut abgesichert

Lebensversicherung

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Oft bedeutet der Tod des Partners oder eines Elternteils nicht nur einen traurigen Verlust, sondern auch die Existentgefährdung. Überwiegend junge Menschen sind in solchen Fällen nicht abgesichert, da das Geld für eine Kapitallebensversicherung fehlt. Was vielen aber nicht bekannt ist: Eine Risikolebensversicherung stellt eine Alternative zur Kapitallebenspolice dar und sichert junge Leute bereits ab wenigen Euro im Monat ab.

Für wen ist eine solche Versicherung interessant?

Gerade junge Paare und Eltern sollten über diese Versicherungsart nachdenken. Denn beim plötzlichen Tode des Partners kann eventuell die neu erworbene Immobilie oder sogar die Ausbildung und Versorgung der Kinder nicht bezahlt werden. Wichtig hierbei: Auch, wenn die Lebenspartner ohne Trauschein oder Partnerschaftsurkunde zusammenleben, wird der Lebensgefährte durch die Police abgesichert.

Was man vor Vertragsabschluss wissen muss:

Die Höhe des Betrages, der im Todesfall ausgezahlt wird, sollte dem Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoverdienstes entsprechen. Außerdem sollte man in diese Kalkulation die Arbeitsfähigkeit des Partners, die Anzahl der Kinder, finanzielle Verpflichtungen gegenüber Dritten und die Inflation mit einfließen lassen. Die Laufzeit des Vertrages wird von Faktoren, wie dem Alter der Kinder, abhängig gemacht. Je jünger die Kinder, desto länger die Laufzeit.

Individuelle Risikofaktoren, sprich eine gefährliche Tätigkeit oder ein riskantes Hobby, müssen ebenso wie eine vorhandene Krankheit beim Versicherer angegeben werden. Zwar erhöht sich dann gegebenenfalls der Beitrag, aber sollten Sie diese Risiken verschweigen, so kann der Versicherer im Ernstfall die Zahlung verweigern. Fragen Sie vor Vertragsabschluss nach einer Nachversicherungsgarantie. Ändern sich die Lebensumstände des Versicherten, so kann die Notwendigkeit eines höheren Versicherungsschutzes bestehen. Die Nachversicherungsgarantie macht es dann dem Kunden möglich, die Versicherungssumme zu erhöhen, ohne sich einer erneuten Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen.

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