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Dabei wird der Begriff Unfall unterschiedlich weit gefasst. Hier sollten Sie unbedingt die Versicherungsbedingungen lesen und vergleichen. Im Falle einer Invalidität, die durch einen Unfall hervorgerufen wurde, erhalten Sie je nach Vertrag eine einmalige Kapitalzahlung oder auch eine lebenslange Rente. Doch in der Regel erhalten Sie diese Leistungen erst frühestens zwölf Monate nach dem Unfallereignis, denn häufig wird erst nach einem Jahr davon ausgegangen, dass der „Schaden“ bleibend ist. Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, können Sie zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbaren.
Meist ist es ein fester Betrag, der gezahlt wird, wenn Sie wegen der Unfallfolgen über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt sind. Einige Versicherungen bieten darüber hinaus sogenannte Sofortleistungen an, die bei bestimmten schweren Verletzungsarten gezahlt werden, oder auch ein vertragliches Schmerzensgeld. Damit erhalten Sie für genau definierte Verletzungen feste Prozentsätze der versicherten Schmerzensgeldsumme. In vielen Fällen können Sie auch zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Todesfall (durch einen Unfall), Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen (die wegen eines Unfalls nötig werden), Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe mitversichern. Der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherer unterscheidet sich erheblich.
Oft gelten Leistungseinschränkungen oder Zusatzleistungen, die es erschweren, die Angebote zu vergleichen. Standardisierte Abfragen zur Unfallversicherung beim Versicherungsvergleich im Internet bringen Licht ins Dunkel.
Vergleichen Sie hier die Tarife der privaten Unfallversicherung.





