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Die Autoversicherung ist ein viel diskutiertes Thema unter Autofahrern. Bei einem Versicherungsabschluss sollten Kfz-Besitzer dabei vor allem auf die Schadenfreiheitsklassen achten. Es gibt 29 Schadenfreiheitsklassen, kurz SF-Klassen, die jeweils einen prozentualen Schadenfreiheitsrabatt nach sich ziehen. Dieser legt dabei fest, wie hoch der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer ist. Während sich die Schadenfreiheitsklassen auch bei verschiedenen Versicherungen nicht unterscheiden, kann der Schadenfreiheitsrabatt von den Versicherungen individuell bestimmt werden. So kann der Betrag einer SF-Klasse höher oder niedriger sein, als er es bei derselben SF-Klasse einer anderen Versicherung ist.
Wer lange unfallfrei fährt, steigt in der SF-Klasse nach oben. Umso höher die SF-Klasse, desto geringer ist der zu zahlende Beitrag. Im Falle eines Schadens wird der Autofahrer dann wieder heruntergestuft und der Versicherungsbeitrag steigt. Um wie viele Klassen es sich bei einer Rückstufung handelt, hängt bei den meisten Versicherungen dabei von der Ausgangsklasse sowie der Zahl der Schäden ab. Keinen Einfluss nimmt jedoch die Höhe des Schadens. Doch die entscheidenden Faktoren sind von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Um eine Rückstufung zu verhindern, sollten Fahrzeughalter sich überlegen, die Autoversicherung nicht für kleinere Reparaturen am Auto in Anspruch zu nehmen. Schließlich sind die Kosten durch eine Rückstufung und somit durch höhere Beitragszahlungen langfristig häufig höher als die einmalige Zahlung des Schadens.
Wer eine neue Versicherung abschließt oder einen Zweitwagen versichern möchte, sollte also vor allem auch auf die Einstufung in die richtige SF-Klasse achten, denn eine falsche Einstufung kann langfristig viel Geld kosten. Für Fahranfänger gilt generell die Einstufung 0 mit einem Prozentsatz von etwa 240 %. Wer hingegen schon ein paar Jahre den Führerschein besitzt, bevor er ein Auto versichern lässt, kommt in die Klassen 1 – 3 und liegt zwischen circa 140 – 170 %.
Auch eine Übertragung von Rabatten von einem Fahrer auf einen anderen ist möglich. Die Rabatte werden in solch einem Fall unwiderruflich übergeben und entfallen bei der Person, die den Rabatt abtritt. Bei einer Übertragung gelten jedoch mehrere Voraussetzungen. Zum einen muss man den versicherten Wagen lange gefahren haben, bevor der Versicherungsnehmer die entsprechende Versicherung mit den Rabatten an einen abtreten kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Kind jahrelang das Fahrzeug der Eltern gefahren hat. Zum anderen können höchsten so viele schadenfreie Jahre abgetreten werden, wie die Zahl der Jahre, die das Kind bereits gefahren ist. Wer also erst seit rund sechs Jahren den Führerschein hat, kann maximal SF-Klasse 6 übertragen bekommen, selbst wenn der vorherige Versicherungsnehmer in Klasse 15 eingestuft war.





