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Preiskampf der Kfz-Versicherungen: Geld sparen durch Versicherungsvergleich

Kfz-Versicherung:Wechselsaison ist eröffnet

© Sandra Neumann - Fotolia.com

Deutschland ist in Europa der größte Markt für Kfz-Versicherungen. Der harte Preiskampf unter den Anbietern hat für diese teils defizitäre Folgen – Experten gehen jedoch davon aus, dass der Höhepunkt des Konkurrenzkampfes erreicht ist und prognostizieren für 2012 steigende Tarife.  Doch warum steigen die Beiträge? Die Auto-Versicherer mussten im Jahr 2010 für jeden eingenommenen Euro etwa 105 Cent für Schadensfälle aufbringen – ein Minusgeschäft, das sich auch 2011 mit geschätzten Gesamtverlusten von über einer Milliarde Euro fortsetzte. Der Preiskampf 2011 wurde zusätzlich von einer Studie befeuert, die aussagt, dass seit 2010 erstmals mehr Kfz-Versicherungen direkt über unabhängige Vergleichsportale abgeschlossen wurden als über die Internetseiten der Versicherungsunternehmen. Versicherungsnehmer können also vom Konkurrenzkampf der Anbieter profitieren: Dank unabhängiger Kfz-Versicherungsvergleiche können sie einige Hundert Euro pro Jahr sparen, wenn sie noch dieses Jahr die Tarife vergleichen und den Versicherer wechseln.

Die Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland eine Pflichtversicherung und muss von jedem Autobesitzer abgeschlossen werden. Sie kommt jedoch nur für die Fremdschäden auf, die beispielsweise einem Unfallgegner oder dem Beifahrer entstehen. Beschädigungen am eigenen Wagen werden nicht abgedeckt. Wird hingegen eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so ist auch das eigene Kfz gegen Wildunfälle, Diebstähle oder Naturschäden abgesichert. Eine Vollkaskoversicherung reguliert letztendlich auch Schäden, die bei selbst verschuldeten Unfällen am eigenen Auto entstehen – vorausgesetzt, der Unfall wurde nicht vorsätzlich verursacht. Auch grobe Fahrlässigkeit kann zu Leistungskürzungen führen.

Eine bestehende Kfz-Versicherung kann grundsätzlich dann gekündigt werden, wenn eine Beitragserhöhung ansteht – auch dann, wenn die Erhöhung aufgrund eines selbst verursachten Unfalls erfolgt. Ein Verkauf mit einhergehender Abmeldung des Wagens oder ein Neuerwerb begründet ebenfalls ein Sonderrecht zur Vertragsauflösung. Neben der Sonderkündigung ist die Hauptfälligkeit von Bedeutung: Die Policen werden im Regelfall mit Fälligkeit zum 1. Januar des folgenden Jahres abgeschlossen. Wird eine einmonatige Kündigungsfrist berücksichtigt, so muss bis spätestens 30. November schriftlich gekündigt werden, um den Anbieter wechseln zu können.

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