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Private Krankenversicherung auch für Hartz IV-Empfänger

privatekrankenversicherung.gifDie Jobcenter müssen für Hartz-IV Empfänger die vollen Beiträger zur privaten Krankenversicherung zahlen. Dies hat das Sozialgericht Gelsenkirchen am 2. Oktober 2009 in einem Eilbeschluss entschieden. Die bisherige Regelung bezüglich Privater Krankenversicherungen sah für Hartz IV Empfänger nur die Möglichkeit vor, einen Teil der Beiträge für die PKV zurückerstattet zu bekommen.

Betroffen sind hauptsächlich Arbeitslose, die seit April dieses Jahres im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen versichert sind. Denn seit Januar 2009 werden bereits privat krankenversicherte Hartz IV-Empfänger nicht mehr gesetzlich versichert, sondern bleiben in der PKV im Basistarif versichert Die Beiträge sind hier teilweise sehr hoch, sodass die Jobcenter bisher lediglich einen Teil der Kosten übernommen hatten und Versicherte hohe Eigenbeträge leisten mussten. Doch diese Regelung hat mit der Entscheidung des Sozialgerichtes Gelsenkirchen ein Ende gefunden.

Das Gericht erkannte in der geringen Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen eine „systemwidrige Belastung“, die den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verletzte. Privatversicherte könnten meist nicht ohne Weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. So erging es auch der dreifachen Mutter in dem verhandelten Fall: Sie war bereits privat versichert, als sie arbeitslos wurde.

Das Jobcenter zahlte zunächst nicht den vollen Beitrag zur PKV, sodass sie selbst einen erheblichen Betrag leisten musste. Dies war ihr nicht möglich, zwischenzeitlich verlor sie dadurch sogar den Versicherungsschutz. Das Sozialgericht entschied nun im Sinne der Frau, dass Privatversicherte mit freiwillig gesetzlich Versicherten gleichzustellen seien, und somit das Jobcenter den vollen Beitrag zur PKV zu leisten habe.

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