Am häufigsten erhalten Privatpersonen in Deutschland Darlehen in Form von Ratenkrediten oder Barkrediten. Beim Ratenkredit trifft der Darlehensnehmer mit dem Kreditgeber eine feste Rückzahlungsvereinbarung. Nach dieser wird die Kreditsumme einschließlich Zinsen monatlich getilgt.
Dabei sind sowohl der Zeitraum als auch die Höhe der Raten festgelegt. Die Darlehenssumme wird gewöhnlich per Kontogutschrift ausgezahlt, seltener erfolgt sie als Barauszahlung. Bei Immobiliengeschäften werden häufig annuitätische Raten vereinbart. Diese umfassen neben den Zinsen auch einen Anteil für die Tilgung des Kredites. Dieser steigt während der Rückzahlungsphase anteilig. Bei einem Barkredit gewährt der Kreditgeber dem Kreditnehmer die vereinbarte Summe auf einem bestehenden oder neu angelegten Konto.
Ein Beispiel hierfür ist der Dispositionskredit. Eine feste Rückzahlungsvereinbarung gibt es nicht. Der Kreditnehmer zahlt Zinsen für die in Anspruch genommene Summe, darüber hinaus häufig Bereitstellungszinsen für den nicht in Anspruch genommen Kreditanteil. Der Barkredit ist meist revolvierend, das heißt, der Kreditnehmer kann den Kredit nach Rückführung der Kreditsumme oder eines Teiles der Summe wieder in Anspruch nehmen. So steht der vereinbarte Dispo meist nach Ausgleich des Kontos wieder zur Verfügung. Die Einräumung eines Kredites für Privatpersonen muss nicht zwangsläufig durch eine Bank erfolgen.
Auch Händler gewähren ihren Kunden häufig Kredite zur Finanzierung von Waren. Hierbei wird eine feste Rate vereinbart, die meist monatlich an den Händler zu zahlen ist. Auch hier fallen Zinsen an, die zum Warenwert hinzu addiert werden und monatlich mit abgetragen werden. Im Auto- und Versandhandel laufen diese Kredite häufig über die Finanzinstitute der Hersteller.
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