Raus aus der Abofalle: Irreführende Internetverträge sind ungültig
Vertragstücken gibt es überall, besonders auch im Internet. Immer wieder tappen Verbraucher in Abo-Fallen von windigen Anbietern. Das Prinzip führt Verbraucher in die Irre: In der Gestaltung sieht eine Internetseite so aus, als würde sie ein kostenloses Angebot für Software oder Daten bereitstellen. Doch die Kosten für das scheinbar gebührenfreie Angebot stehen - nicht sofort erkenntlich - meist auf Unterseiten versteckt. Registriert man sich und lädt Software oder Daten runter, wird ein Abo-Vertrag abgeschlossen, bei dem man verpflichtet ist, die Kosten dafür zu tragen. Fakt ist aber: Anbieter müssen ihre Internetangebote klar und eindeutig präsentieren. Das heißt, dass auch ein kostenpflichtiger Abschluss eines Abonnements für den Verbraucher deutlich erkennbar sein muss. Ist das nicht so, kommt auch kein wirksamer Vertrag zustande.
Laut aktuellen Informationen der D.A.S Rechtsschutzversicherung kann man bei widrigen Abo-Verträgen sogar seine Anwaltskosten zurückverlangen. Ein Internetnutzer hatte gegen das widrige Geschäftsgebaren eines Anbieters per Anwalt geklagt. Auf der Anbieterseite zum Download von Software war der Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abo nur schwer erkenntlich. Wegen der unbegründeten Forderung zog der Nutzer vor Gericht. Das Landgericht Mannheim kam zu dem Ergebnis, dass der Nutzer keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat, weil die Aufmachung der Internetseite ein kostenloses Angebot vermuten ließ, ein kostenpflichtiges Angebot nicht sofort ersichtlich war und die Software auf anderen Internetseiten gratis zur Verfügung steht. Der Nutzer forderte vor Gericht auch den Ersatz der Anwaltskosten - und bekam Recht. Der Grund ist plausibel: Der Anbieter hat fahrlässig unberechtigte Forderungen gestellt. Er behauptete zwar, er hätte von der irreführenden Aufmachung seiner Seite nichts gewusst. Allerdings gab es zu dem Thema bereits viele Verbraucherbeschwerden.
Fazit: In dem Fall, in dem kein wirksamer Vertrag über ein kostenpflichtiges Abo zustande gekommen ist, hat der Verbraucher das Recht, vom Betreiber der Seite die Erstattung seiner Anwaltskosten zu verlangen.
