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Viele Deutsche haben das Bedürfnis, sich oder ihre Angehörigen mit einer Lebensversicherung zusätzlich abzusichern. Es gibt verschiedene Arten dieser Versicherung, und häufig stehen Interessierte vor der schweren Entscheidung, die richtige Alternative für sich auszuwählen. Die häufigsten Formen der Lebensversicherung sind die Risiko- oder Kapital- Lebensversicherungen.
Die beiden schließen sich auf den ersten Blick scheinbar aus: Die Risiko-Variante versichert in erster Linie den Todesfall des Versicherungsnehmers. Stirbt dieser während des festgelegten Versicherungszeitraums, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Auf diese Weise kann man seine Familie finanziell absichern, sollte einem etwas passieren. Die Kapital-Variante dagegen funktioniert wie eine Art Altersvorsorge. Erreicht der Versicherungsnehmer ein bestimmtes Alter, wird ihm eine vorab vereinbarte Summe ausbezahlt. Durch die einbezahlten Beiträge wird also Kapital angesammelt, das später dem Versicherten zugutekommt.
Eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung ist die so genannte fondsgebundene Versicherung, bei der die Leistung an ein vorab ausgewähltes Finanzinstrument gebunden ist. Da in den meisten Fällen kein fester Auszahlungsbetrag vereinbart wird, ist diese Form als tatsächliche Altersvorsorge nur bedingt geeignet. Es ist aber auch möglich, die Risiko- und die Kapitallebensversicherung in einer Versicherung zu vereinen, damit man für alle Eventualitäten abgesichert ist. Diese Möglichkeit wird mittlerweile von fast allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Während der vergangenen Jahre wurde die Lebensversicherung als Altersvorsorge allerdings von den staatlich geförderten Versicherungsformen in den Hintergrund gedrängt. Ein Grund dafür ist die bereits genannte mangelnde finanzielle Unterstützung vom Staat, ein anderer ein im Jahre 2005 geändertes Gesetz, das die bisher geltende Steuerfreiheit für die Auszahlungsbeträge der Lebensversicherungen ausschloss. Für nach diesem Zeitpunkt abgeschlossene Verträge gilt: Es werden Steuern fällig, die zwischen dem halben und dem vollen Steuersatz des Begünstigten liegen. Wer seine Versicherung schon vorher abgeschlossen hat, profitiert aber auch noch weiterhin von der garantierten Steuerfreiheit.

