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Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen ab, wenn der Versicherte unerwartet stirbt. Der Unterschied dieses Versicherungsmodells zur herkömmlichen Variante liegt in der Struktur: Bei einer Kapitallebensversicherung werden die eingezahlten Beiträge teilweise zur Kapitalbildung verwendet und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Überlebensfall ausgezahlt. Anders bei der Risikolebensversicherung: Sie dient ausschließlich der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen – wenn der Versicherte das Ende der Laufzeit erlebt, so erhält er weder eine Rente noch sonstige Auszahlungen.
Dafür ist die Risikolebensversicherung sehr viel günstiger. Vor allem Lebenspartnern und jungen Familien kommt das Modell zugute, insbesondere, wenn der Versicherte allein für die Versorgung des Haushalts aufkommt. Auch für Darlehensnehmer, die das Geld für den Hauskauf oder eine Unternehmensgründung aufwenden, kann sich das Abschließen einer Risikolebensversicherung lohnen, da keine Schulden auf die Hinterbliebenen vererbt werden. Speziell angepasste Modelle wie die Restschuldversicherung nehmen den Versicherer in die Pflicht, für ausstehende Kreditrückzahlungen aufzukommen.
Wird eine Risikolebensversicherung beantragt, muss der Antragssteller zunächst Fragen zu seiner derzeitigen gesundheitlichen Verfassung beantworten. Unter bestimmten Umständen wird eine Gesundheitsprüfung verlangt, etwa wenn Unklarheiten bezüglich des Gesundheitszustandes bestehen oder die Versicherungssumme eine bestimmte Höhe übersteigen soll. Ergänzend zur Risikolebensversicherung kann eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Kommt der Versicherte unmittelbar durch einen Unfall ums Leben oder stirbt er innerhalb der nächsten zwölf Monate an dessen Folgen, zahlt die Versicherung das Doppelte der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Zusätzlich ist auch das Abschließen einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Je nach vereinbartem Modell sorgt diese für eine Fortzahlung der Beiträge für die Lebensversicherung, sollte dies dem Versicherten aufgrund eingetretener Arbeitsunfähigkeit nicht mehr möglich sein. Auch eine monatliche Rente ist möglich, wenn der abgeschlossene Vertrag dies vorsieht.
Die meisten Risikolebensversicherungen bieten die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren ab Laufzeitbeginn in eine Kapitallebensversicherung beim selben Versicherungsunternehmen zu wechseln. In der Regel wird bei einem solchen Wechsel keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

