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Die private Altersvorsorge zählt bei Millionen von Bundesbürgern zu den unerlässlichen Maßnahmen, um finanziell abgesichert in den Lebensabend hineingehen zu können. Seit der Einführung der Riester-Rente 2002 sowie der Rürup- /Basis-Rente wenige Jahre später wurden Konzepte mit staatlicher Förderung angeboten, die jedoch in einzelnen Punkten kritisiert wurden oder vom Verbraucher nur schwierig zu durchschauen sind.
Eine aktuelle Gesetzesinitiative der Bundesregierung soll in sämtlichen Bereichen der staatlich geförderten Altersvorsorge Verbesserungen schaffen, die für einen besseren Überblick über die verschiedenen Vorsorgeformen sorgen sollen und es so zögernden Bundesbürgern erleichtern, in diese Form der Vorsorge zu investieren.
Höchstförderung bei Rürup-Rente soll angehoben werden
Im Bereich der Rürup-Rente ist eine Anhebung der maximalen Anrechenbarkeit von Beiträgen im Gespräch. Beim Rürup-Modell findet die staatliche Förderung vorrangig durch die steuerliche Anrechenbarkeit statt, die Beiträge lassen sich im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro als Sonderausgaben geltend machen.
Genau dieser Maximalbetrag soll möglicherweise schon bald angehoben werden, in der Diskussion sind hierbei 24.000 Euro. Reizvoll wird diese Art der Förderung damit für Menschen, die eine Bereitschaft zu einer höheren Vorsorge zeigen. Ergänzend soll auch eine verbesserte Anrechenbarkeit der Absicherung erzielt werden, wenn die Entscheidung für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente getroffen wird.
Wechsel des Riester-Anbieters in zukünftig möglicherweise günstiger
Nach Anregung der aktuellen Gesetzesinitiative soll zukünftig auch die Kündigung eines Riester-Vertrags und der Wechsel zu einem anderen Anbieter preiswerter erfolgen. In den Plänen ist vorgesehen, dass der alte Versicherer maximal Kosten in Höhe von 150 Euro hierfür geltend machen kann, auch der neue Anbieter soll einen gedeckelten Betrag von maximal 50 Prozent des angelegten Riester-Kapitals anrechnen können, wenn Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Wesentliche Änderungen sind zudem im Bereich Wohn-Riester geplant, der bislang vielfach als starres Modell der Vorsorge durch Eigenheimbildung betrachtet wurde und der zukünftig etwas flexibler gestalten werden kann.

