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Schadenfall Hausrat – wichtige Tipps für Schadenmeldung und Schadenbegrenzung

Schadenfall Hausratversicherung

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Entsteht ein regulierungspflichtiger Schaden am Hausrat, ist der Versicherte gefordert, bestimmte Maßnahmen umgehend in die Wege zu leiten. Ein Schaden muss der Hausratversicherung in der Regel innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Beizufügen sind auf jeden Fall Aktenzeichen von Behörden wie Polizei oder Feuerwehr, die zum Einsatz kamen. Zu den Pflichten des Versicherten gehört aber nicht nur die pünktliche Schadenmeldung bei seiner Versicherung, er hat auch die Verpflichtung, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden abzuwehren.

Dass man bei einem Brand unverzüglich die Feuerwehr alarmiert, dürfte jedem klar sein. Auch der Anruf bei der Polizei  bei einem Einbruch ist die Regel. Damit ist es aber nicht getan. Der Versicherte hat weitere Pflichten, über die er in vielen  Fällen nicht Bescheid weiß. Sind zum Beispiel bei einem Einbruch oder Diebstahl EC-Karten, Kreditkarten oder  Sparbücher entwendet worden, ist er verpflichtet, diese sofort beim kontoführenden Institut sperren zu lassen. Für  finanzielle Schäden, die dem Versicherten aufgrund einer verspäteten Meldung an seine Bank entstehen, übernimmt die  Hausratversicherung keine Haftung.

Beim Entstehen eines Brandes, der nur einen geringen Umfang hat, ist der  Versicherte angehalten, eigene Löschversuche mit einem Feuerlöscher zu unternehmen. Gelingt ihm die  Brandeindämmung oder Löschung, bekommt er die entstandenen Kosten einschließlich einer neuen Füllung des  Feuerlöschers von der Hausratversicherung ersetzt.  Generell gilt, dass bei Schäden, die durch Feuer, Einbruch und Diebstahl entstehen, keinerlei Veränderungen  vorgenommen werden dürfen, bevor nicht eine entsprechende Anzeige aufgenommen worden ist.

Um  Erstattungsansprüche im Schadenfall leichter belegen zu können, empfiehlt es sich, eine Aufstellung der vorhandenen  Wertgegenstände, möglichst mit Foto, anzufertigen. Diese kann dann im Schadenfall als Nachweis gegenüber der  Hausratversicherung verwendet werden. Für Versicherte, die im Rahmen ihrer Hausratversicherung auch den  Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen haben, geben die Versicherer Fahrradpässe heraus. Hier können alle nennenswerten  Daten des Rades einschließlich eines Fotos dokumentiert werden.

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