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Sind meine Hochwasserschäden versichert?

Hochwasser

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Jetzt ist es also wieder so weit, das Hochwasser ist da und es wird wieder gerätselt, was man bei seiner Versicherung im Schadensfall geltend machen kann? Diese Frage ist durchaus berechtigt, denn Versicherungsschutz ist gar nicht ein jedem Fall gegeben, für Schäden, die durch vorhergesagte Hochwasser und Überschwemmungen verursacht wurden.

Weder die Hausratnoch die Gebäudeversicherung übernimmt die Schäden, es sei denn, es wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen, die aber in den meisten Fällen für die eventuell betroffenen Gebiete vom Versicherer gar nicht angeboten wird! Nur wer aus DDR-Zeiten noch eine Versicherung besitzt, die nach dem Mauerfall unverändert von einer anderen Versicherung übernommen wurde, ist auch gegen Hochwasserschäden geschützt. Unter Umständen gibt es auch die Möglichkeit durch außergewöhnliche Belastung bei der nächsten Steuererklärung wieder ein paar Euro erstattet zu bekommen.

Mit Autos ist die Sache aber in der Regel noch ein bisschen umständlicher, denn hier prüft der Versicherer meist sehr genau, ob der Schaden am Fahrzeug tatsächlich direkt durch die Überschwemmung verursacht wurde oder nicht. Grundsätzliche Voraussetzung ist natürlich, dass der Wagen teil- oder vollkaskoversichert ist. Nicht selten werden Ansprüche aber abgelehnt, weil man zum Beispiel seinen Wagen in einem hochwassergefährdeten Gebiet abgestellt hat. Wenn dieses Gebiet von vornherein als solches deklariert wurde, dann spricht die Versicherung von grober Fahrlässigkeit und zahlt keinen Cent. Es gilt also bei Hochwasser und Überschwemmungs-Schäden genau hinzugucken, sehr detailliert zu dokumentieren und die Versicherung umgehend mit einer Liste über die beschädigten Objekte zu unterrichten. Erst dann ist man auf der sicheren Seite.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Schäden in der Versicherung enthalten sind, darüber muss man sich aber bereits im Vorhinein informieren, so dass man sich im Schadensfall klar ist, was ersetzt werden kann und was nicht. Ansonsten steht man im schlimmsten Fall ohne einen einzigen Euro Schadensersatz da, weil die Versicherung derartige Schäden vertraglich ausgeschlossen hat.


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