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Seit dem 1. Februar 2012 beträgt die staatliche Förderprämie für Partikelfilter-Nachrüstungen 330 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung wird die Förderung Anfang 2013 sinken – so soll ein Anreiz für eine schnelle Umrüstung geschaffen werden.
Förderleistungen kaum ausgeschöpft
Schon 2009 und 2010 wurden befristete Steuerbefreiungen im Falle einer Partikelfilter-Nachrüstung gewährt, seit August 2009 konnte wahlweise auch ein Barzuschuss über 330 Euro in Anspruch genommen werden. Dennoch wurden die Förderungsleistungen von rund 66 Millionen Euro nicht voll ausgeschöpft, die Auszahlungen beliefen sich auf nur etwa 41 Millionen Euro. Aus diesem Grund wurde die Förderung im Jahr 2012 mit einem Volumen von gut 30 Millionen Euro neu aufgelegt, eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen im Vorjahr ist hingegen nicht vorgesehen.
Bessere Umwelt-Einstufung dank Partikelfilter
Die Diesel-Partikelfilter sollen zu einer verbesserten Luftqualität in den Innenstädten beitragen, denn entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge stoßen weniger Ruß aus. Die Umbauten kosten etwa 700 Euro, durch die Förderung kann knapp die Hälfte der Kosten wieder hereingeholt werden. Nicht nur Pkw, auch Kleintransporter bis 3,5 Tonnen und Wohnmobile kommen für die Förderung infrage. Ein Diesel-Pkw der Abgasklasse Euro 3 kann durch die Nachrüstung die gelbe gegen die grüne Umweltplakette eintauschen, zudem kann eine erhebliche Wertsteigerung bei der Weiterveräußerung des Autos erzielt werden.
Nachrüstung lohnt sich nicht für jeden
Ob das eigene Fahrzeug überhaupt für einen Diesel-Partikelfilter in Betracht kommt, kann der Fachmann in der Werkstatt anhand der Papiere erkennen. Zusätzlich informieren Filterhersteller und Verkehrsklubs im Internet darüber, für welche Fahrzeugmodelle Filter zur Verfügung stehen und welche Neueinstufung zu erwarten ist. Der Umbau älterer Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 ist nicht unbedingt lohnenswert: Durch eine Nachrüstung würden sie zwar in die Klasse 3 hochgestuft, mit der erlangten gelben Plakette dürfen die meisten Umweltzonen jedoch trotzdem nicht befahren werden. Umso lohnender ist der Umbau für Besitzer von Fahrzeugen der Klasse 3, die mit der neuen Einstufung in die Kategorie 4 die grüne Plakette erhalten.
Schritte zur Förderung
Nach dem Einbau des Filters wird die Nachrüstung durch die ausführende Werkstatt bestätigt. Bei Vorlage der Bescheinigung bei der Zulassungsstelle wird der Einbau in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Anschließend kann ein Antragsformular für die Förderung auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen werden, das ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit der Fahrzeugschein-Kopie an das Amt geschickt wird. Nach einer Überprüfung wird der Förderbetrag dann auf das Konto des Fahrzeughalters überwiesen. Ab Januar 2013 beträgt die Förderung übrigens nur noch 260 Euro – auf diese Weise soll ein Anreiz zur baldigen Filter-Nachrüstung geschaffen werden.

