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Die Finanzkrise und die sinkenden Aktienkurse beunruhigen Anleger, die negative Auswirkungen auf ihre angesparte Altersvorsorge befürchten. Kunden von Lebensversicherungen und Riester-Fondssparer können jedoch aufatmen: Ihnen droht vorerst keine Gefahr. Anbieter von Lebensversicherungen legen regelmäßig zum Jahreswechsel fest, welcher Betrag dem Kunden im folgenden Jahr gutgeschrieben wird. Der festgelegte Betrag ist verbindlich und kann nicht nachträglich … » Weiter…
Die Riester-Rente kommt nicht zur Ruhe. Nach dem Skandal um zu teuer verkaufte Verträge soll nun ein Gesetz mehr Transparenz bringen. Doch die Zweifel bleiben bestehen. Mit einem einheitlichen und verpflichtenden Produktinformationsblatt ausgestattet, sollen die Altersvorsorge- und Basisrentenverträge nun für die Verbraucher leichter zu verstehen und zu vergleichen sein. Neben standardisierten Informationen plant man auch … » Weiter…
Der Abschluss von Verträgen zur privaten Altersvorsorge für Arbeitnehmer, sogenannte Riester-Verträge, unterliegen unter Umständen bei der Auszahlung einer Sozialversicherungspflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen können für die ausgezahlten Renten sowohl Kranken- als auch Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Dies kann für einen großen Teil der Riester-Verträge zutreffen, nämlich dann, wenn die Verträge über den Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen … » Weiter…
Eigentlich sollte die Einführung der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte die Steuerpraxis vereinfachen. Doch gerade bei der Altersvorsorge ist Vorsicht geboten, denn das Finanzministerium unterscheidet streng nach Kapitalerträgen und „sonstigen Einkünften”. Von dieser Einstufung ist abhängig, ob im Alter die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen oder nicht. Zu den Kapitalerträgen werden unter anderem Gewinne aus Kapitallebensversicherungen gezählt. Doch … » Weiter…
Dies betrifft Beträge bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende und bis zu 40.000 Euro für Verheiratete. Zum Vergleich: Die Aufwendungen für eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung können lediglich bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro beim Finanzamt geltend gemacht werden. Wird beim kombinierten Rürup-Modell der absetzbare Betrag inklusive der Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung überschritten, so kann der … » Weiter…