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In der Vergangenheit war es ein Privileg, das hauptsächlich Selbstständigen zugute kam, die ihre teilweise sehr hoch ausfallenden Krankenkassenbeiträge dank einer festgelegten Höchstgrenze von der Steuer absetzen konnten. Diese Grenzen waren bis 2009 auf ungefähr 2400 Euro für die private Krankenversicherung und ca. 1500 Euro für die Pflegeversicherung festgesetzt. Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz erklärte diese … » Weiter…
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes werden ab Januar 2010 die Höchstbeträge für den Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Vorsorgeaufwendungen erhöht. Unabhängig davon, ob man Selbstständiger, Angestellter, Beamter oder Rentner ist und ob man privat oder gesetzlich versichert ist, wird die Obergrenze um 400,-€ angehoben. Sie steigt also für Selbstständige von 2400,-€ auf 2900,-€ und für … » Weiter…