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Besuche beim Zahnarzt sollen teurer werden

Die privaten Krankenversicherer gehen davon aus, dass sich Zahnbehandlungen in Zukunft um bis zu 20 Prozent verteuern könnten – von dieser Preissteigerung wären auch Kassenpatienten betroffen, wenn bei ihnen zusätzliche Behandlungen fällig werden.  Berichten der Tagespresse zufolge warnen private Versicherungsunternehmen vor einer erheblichen Verteuerung von Zahnarztbesuchen. Als Grund wird die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte … » Weiter…


GKV: Von jetzt an mehr Wettbewerb

Viele Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Die Politik will jetzt unter den knapp 155 Versicherern  für noch mehr Wettbewerb sorgen, und zwar nicht nur, was die Beiträge, sondern auch die Leistungen angeht. Ein  preisorientierter Wettbewerb finde bereits seit einiger Zeit statt und habe sich in Zeiten, in denen die Verbraucher zunehmend auf Kosten achten, … » Weiter…


Krankenkassen in Insolvenz

Lange wurde spekuliert, doch nun konnte es nicht mehr abgewendet werden: Am 1. Juli wird die erste Krankenkasse seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 geschlossen. Die City BKK musste nun aufgrund von zu hohen Ausgaben und zu geringen Einnahmen Insolvenz anmelden. Das Bundesversicherungsamt sah die Schließung der Krankenkasse als unvermeidlich. Trotz des Gesundheitsfonds, … » Weiter…


Die Auswirkungen der Kopfpauschale auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das aktuelle Modell des Krankenversicherungssystems staffelt die monatlichen Beitragszahlungen nach der Höhe des Einkommens. Das bedeutet, dass ein Geringverdiener weniger Beiträge zahlt als ein Besserverdienender. Mit der sogenannten Kopfpauschale soll dieses System grundlegend reformiert werden. Die „Kopfpauschale” genannte Gesundheitsprämie zielt auf die Einführung von Krankenkassenbeiträgen ab, die von allen Versicherten unabhängig vom Einkommen entrichtet werden … » Weiter…


Kostenerstattungstarife sind für die Versicherten oft teuer

Einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich alternativ zur üblichen Abrechnung über die Krankenversicherungskarte für das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zu entscheiden. Dabei erhält der Patient vom Arzt eine Rechnung, die er zunächst aus eigener Tasche begleichen muss und anschließend bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Diese erstattet aber keineswegs den vollen Rechnungsbetrag, sondern nur den … » Weiter…

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