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Diverse Gesundheitsreformen haben den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen schrumpfen lassen. Häufig raten Ärzte dennoch zu Behandlungen, die nicht von der Kasse übernommen werden – ein neues Internetportal will informieren, welche Zusatzleistungen sich wirklich lohnen. Nicht nur kosmetische Eingriffe, auch bestimmte therapeutische Behandlungsansätze oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten zählen zu den sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (abgekürzt … » Weiter…
Rund 12 Milliarden Euro, circa 7 Prozent der Gesamtausgaben, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Zähne der Bundesbürger ausgegeben. Doch immer öfter werden Leistungen nicht mehr von der gesetzlichen Versicherung übernommen, und die Patienten müssen in die eigenen Taschen greifen. Interessant wird es dann, wenn man sich die Anzahl der Behandlungen anschaut. Studien haben … » Weiter…
Da es nach wie vor an Nachweisen für die Wirksamkeit heilpraktischer Behandlungen fehlt, werden diese Kosten nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Da ein Behandlungserfolg sehr oft mit einem Glaubenserfolg gleichgesetzt wird, soll die Masse der Versicherten nicht mit den Kosten dieser Art von Behandlung belastet werden. Wer trotzdem als gesetzlich Versicherter einen Heilpraktiker … » Weiter…
Seit dem 1.2.2010 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge bis zu 37,50 Euro erhöhen, um so ihre Finanzlöcher zu stopfen. Nun werden wieder die Diskussionen lauter, ob man als gesetzlich Krankenversicherter nicht immer mehr Geld für weniger Leistung bezahlt. Deshalb hier die wichtigsten Wahrheiten und Vorurteile über die gesetzlichen Kassen: Kein Unterschied zwischen den Kassen … » Weiter…
Eine GfK-Umfrage zeigt, was Versicherte am meisten stört Viele Krankenversicherte haben sich schon einmal über ihre Kasse geärgert. Nach einer Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung, die für die „Apotheken Umschau“ durchgeführt wurde, gilt das für fast jeden Zweiten. 45,7 Prozent der Versicherten hatten demzufolge schon einmal Anlass zur Unzufriedenheit. Dabei gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied … » Weiter…