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Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts des Saarlandes sowie mehrere weitere Gerichtsurteile haben dafür gesorgt, dass privat versicherte Empfänger von Leistungen nach Hartz IV oder ALG ab sofort mit den gesetzliche Versicherten gleichgestellt sind: auch ihre Krankenkassen-Beiträge werden nun vollständig übernommen. Bis 2009 wurden die Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe automatisch gesetzlich krankenversichert. Seit diesem Zeitpunkt müssen … » Weiter…
Die Jobcenter müssen für Hartz-IV Empfänger die vollen Beiträger zur privaten Krankenversicherung zahlen. Dies hat das Sozialgericht Gelsenkirchen am 2. Oktober 2009 in einem Eilbeschluss entschieden. Die bisherige Regelung bezüglich Privater Krankenversicherungen sah für Hartz IV Empfänger nur die Möglichkeit vor, einen Teil der Beiträge für die PKV zurückerstattet zu bekommen. Betroffen sind hauptsächlich Arbeitslose, … » Weiter…