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Da es nach wie vor an Nachweisen für die Wirksamkeit heilpraktischer Behandlungen fehlt, werden diese Kosten nicht von den Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen. Da ein Behandlungserfolg sehr oft mit einem Glaubenserfolg gleichgesetzt wird, soll die Masse der Versicherten nicht mit den Kosten dieser Art von Behandlung belastet werden. Wer trotzdem als gesetzlich Versicherter einen Heilpraktiker … » Weiter…