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Ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts des Saarlandes sowie mehrere weitere Gerichtsurteile haben dafür gesorgt, dass privat versicherte Empfänger von Leistungen nach Hartz IV oder ALG ab sofort mit den gesetzliche Versicherten gleichgestellt sind: auch ihre Krankenkassen-Beiträge werden nun vollständig übernommen. Bis 2009 wurden die Empfänger von Arbeitslosengeld oder -hilfe automatisch gesetzlich krankenversichert. Seit diesem Zeitpunkt müssen … » Weiter…