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Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern ist die Situation im Krankheitsfall eindeutig geklärt: Sie erhalten zunächst für sechs Wochen weiterhin ihr Gehalt und anschließend Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Anders sieht es bei Selbstständigen aus: Wenn sie kein Geld verdienen können, haben sie schlimmstenfalls kein Einkommen, sofern sie nicht über eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung verfügen. Bei dieser kann … » Weiter…
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist insbesondere für Arbeitnehmer, welche nach dem 2. Januar 1961 geboren wurden, von großer Wichtigkeit, da sie im Falle des Verlusts ihrer Arbeitskraft maximal noch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen können. Hierbei besteht die Problematik allerdings darin, dass diese im Normalfall nicht ausreichend ist, um den bisher gewohnten Lebensstandard zu … » Weiter…